Menschen - in Kooperation

Wir sind immer wieder überrascht, wo und mit welch genialen Intentionen, neue (kooperative) Projektideen bereits entstanden bzw. in Vorbereitung sind. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann

30.03.2018

CoopStarter – Verantwortung ganzheitlich übernehmen





Frage

Wir sind eine Gruppe von 5 Personen. Alle waren bisher in unterschiedlichsten Bereichen des Gesundheitswesens tätig. Wir kennen uns bereits seit unserer Studienzeit. Jetzt wollen wir uns zu einer Genossenschaft zusammenschließen. Das Besondere unseres Konzeptes: Wir wollen ganzheitliche Betreuungsleistungen anbieten für Menschen über 60 Jahre. Unser Ziel ist es, die Vitalität dieser Menschen länger zu erhalten (Ernährung, Sport, Freizeit, usw.) und Pflegebedürftigen zu helfen, Wege aus der Pflegebedürftigkeit herauszufinden. Hätte ein solches Konzept eine Chance? Was könnten wir noch beachten?    

Eine wirklich geniale Idee, denn es scheint in unserer Gesellschaft eine Art „Glaubenssystem“ zu sein, dass es angemessen sei, höhere Pflegestufen „anzustreben“, statt die umgekehrte Sichtweise einzunehmen, von höheren Pflegestufen „zurückgestuft“ zu werden. Warum nicht wieder gänzlich aus einer Pflegebedürftig herauszukommen und  das Leben wieder ohne „Pflege“ zu führen?

Eigentlich müsste jede Krankenkasse (schon der Begriff ist das Problem) sofort mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihren Ansatz begrüßen, sogar für das Konzept „Werbung“ machen. Und man könnte das z.B. zum Anlass nehmen, eine Fernsehsendung zu entwickeln, die z.B. heißen könnte: „Die Mutmacher“. Wir sind sicher, die Einschalt-Quoten wären überraschend gut.

Sie sind wahrscheinlich bereits selbst drauf gekommen, dass es merkwürdig ist, weshalb einfach in der Gesundheitspolitik keine Diskussion in Richtung „weg von Krankheit und Pflege“ geführt wird, noch nicht einmal „versuchsweise“. Selbst sich sonst so fortschrittlich aufführende Parteien, lassen dazu alle Phantasie ruhen. …

Der Einfluss derer, die von Krankheit und Gebrechen leben, ist enorm, denn bei denen steht wirklich viel Geld auf dem Spiel und Aktionäre erwarten schließlich einen Anstieg der Ertrags- und Gewinnkurven …

Der Grundtenor unseres Gesundheitswesens lautet lustiger weise:

„Mit Krankheit (und Pflege) verdient man Geld.“

Das (für jeden sichtbare) Ergebnis folgt dieser Idee:

Die Kosten steigen enorm und gleichzeitig nehmen Krankheiten, Gebrechen und Pflegebedürfnis sogar noch Jahr für Jahr zu.

Wenn das kein Erfolg ist? Fragt sich nur, für wen?

Besonders wichtig an Ihrem Konzept ist auch die Sichtweise, mit der Sie die Genossenschaft aufbauen wollen. Ob bewusst oder unbewusst, lassen wir mal außen vor.

Wichtig ist allein, dass dieses genossenschaftliche Projekt einen besonders wertvollen Beitrag für das Ganze leistet.

Sie berücksichtigen nicht nur, dass es Ihnen selbst als „CoopStarter“ gut gehen soll.

Sie leisten auch zugleich einen Dienst für das Ganze.
Je mehr Menschen es – mit Ihrem Ansatz – gelingt, lange vital das Leben zu genießen, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Spur andere Menschen folgen und – irgendwann – kommt dann auch die Gesundheits- und Sozialpolitik dahinter, dass es keinen Sinn macht, immer mehr Geld in Krankheit und Pflege zu stecken, ohne sich der eigentlichen Hintergründe bewusst zu werden. …

Nach dem Thema „Entrepreneurship“ hat man jetzt sogar „Genopreneurship“ „erfunden“. Bei den „Entrepreneuren“ ging es zuvörderst um den Erfolg für das Unternehmen.

Wie sich das „Projekt“ auf die Gesellschaft auswirkt, blieb weitgehend außen vor.

Bleibt zu hoffen, dass sich „Genopreneurship“ dieser Sichtweise nicht anpasst.

Was man vielleicht bei „Konkurrenzunternehmen“ (noch) akzeptieren muss, sollte nicht Vorbild für Geno Startups sein!

Eine Genossenschaft ohne ganzheitliche Folgenbeurteilung?

Das wäre so ähnlich, wie eine Fahrgemeinschaft zu bilden, um dann in einem Auto mit schlechten CO2-Werten zu fahren ….

Wer sich so fortschrittlich als „Gemeinschaft“ aufstellt, sollte nicht vergessen, über den Tellerrand hinauszuschauen …           

Eine Rechtsform, wie eine Genossenschaft, wird auf Dauer für „Startups“ nur dann attraktiv sein, wenn sie auch „Faszination“ nach außen ausstrahlt.

Wir begrüßen, dass im „CoopGo-Konzept“ auf „Folgenbeurteilung“ für „Coop-Starter Wert gelegt wird.


(Gern können Sie „CoopTransform“ Ihre Fragen zusenden. Wir werden unsere Antworten – möglichst zeitnah - entweder einzeln oder innerhalb eines gleichen Themenkomplexes veröffentlichen. CoopTransform unterstützt die kooperative Bewegung CoopGowww.CoopGo.de  )

25.03.2018

Bürgergenossenschaften – WIR machen selbst unseren Ort attraktiv (Teil 2)



Im Teil 1 sind wir auf einige Voraussetzungen eingegangen, die Genossenschaften haben sollten, eher haben müssten, um bei einem kooperativen Wandel unserer Gesellschaft eine „wegweisende“ Rolle spielen zu können.
Wir haben auch erwähnt, dass Genossenschaften aber auch Gefahr laufen können, als „Stabilisatoren“ einer Konkurrenz-Gesellschaft genutzt oder gar „missbraucht“ werden könnten.

Um zu vermeiden, dass Genossenschaften sozusagen als „Konkurrenz-Stabilisatoren“ wirken, haben wir angeregt, in den Satzungen solcher Bürgergenossenschaften Formulierungen einzubauen, die dies verhindern können.

Ein solche Formulierung könnte z.B. heißen:

„Die Genossenschaft versteht sich – nach innen und außen – als eine Gemeinschaft zur Förderung kooperativer, ganzheitlicher und zukunftsfähiger Entwicklungen. (näheres regelt eine besondere Kooperations-Richtlinie).

Uns ist sehr wohl bewusst, dass dies ein für Genossenschaften (noch) ungewohnter Schritt ist, hat man sich doch bisher ausschließlich mit dem „Innenleben“ der Struktur befasst.

Neben der „Mitgliederförderung“ jetzt auch noch eine „Verantwortungs-Förderung“, sozusagen eine Art „Folgen-Beurteilungs-Sicht“?

Ja, durchaus, weil sich damit Genossenschaften als erste – und wohl auch (zunächst) einzige – Rechtsform als ein verlässlicher Partner für einen kooperativen Wandel anbieten.

Wir werden das an anderer Stelle vertiefen. Hier geht es zunächst nur darum, Bürgergenossenschaften quasi „herauszufordern“, sich an die Spitze zu setzen, sozusagen „Vorreiter“ für eine neue Stufe einer genossenschaftlichen Gesamtentwicklung zu sein, die wir hier – verkürzt als Geno-2.0 – bezeichnen wollen.

Seit Menschen wie z.B. Friedrich-Wilhelm Raiffeisen oder Hermann Schulze-Delitzsch die Grundlagen für eine genossenschaftliche Rechtstruktur schufen, hat es eigentlich keinen wesentlichen Entwicklungsfortschritt mehr gegeben. Natürlich erfolgten „System-Anpassungen“, mit unterschiedlichsten Motivationen, aber stets war der „Blick“ nur nach innen gerichtet. Man wollte etwas für „seine“ Mitglieder regeln, welche Folgen das auch immer für das Umfeld hatte.

Ein zweites Merkmal scheint vor allem dem deutschen Genossenschaftssektor immanent zu sein:

Der „flehende“ Blick auf den Staat, der doch dies oder jenes zulassen oder verbieten möge.
Erst wenn das „Gesetz“ modifiziert wurde, begann man diesen neuen „Rahmen“ auszuschöpfen.
Dies kann man sehr gut an den großen Aktivitäten der Verbände erkennen, wenn irgendeine „Novellierung“ ansteht.

Haben wir wirklich aus 1934 gelernt?

Wir insistieren hier besonders auf den Begriff „Selbstorganisation“ (der Menschen), und ermutigen das „Genossenschaftsgesetz“ eher als einen „Rahmen“ zu sehen und die nähere Ausgestaltung als ein „Eigen-Hoheitsrecht“ zu sehen und – endlich zu beginnen - entsprechend  den Notwendigkeiten, souverän selbst zu gestalten.

Wir gehen hier von folgender Annahme aus:

Es wird lange dauern, bis die Politik ein Genossenschaftsrecht definiert, das sozusagen für einen kooperativen Wandel „federführend“ werden kann.

In der Zwischenzeit müssen wir aber andere Methoden finden, die es den Menschen ermöglichen auszuwählen, in welche Form von Genossenschaft sie eintreten möchten, weil damit ihr Grundanliegen zu realisieren wäre, wahrhaft eine ganzheitliche Kooperation zu erleben.

Dies gilt sowohl für Neugründungen, wie auch für bereits bestehende Genossenschaften.

Wir nennen diese neue Form des genossenschaftlichen Selbstverständnisses – verkürzt – Geno-2.0.

Woran erkennt man nun eine Geno-2.0 und worin unterscheidet sie sich von Geno-1.0?

Das am Beispiel der Bürgergenossenschaft darzulegen, ist deshalb besonders interessant, weil diese ein enorm breites Handlungsfeld repräsentieren und – von Anfang an – von einer ganzheitlichen Sicht der Problemlösungen ausgehen müssen, die weit über die – sonst eher eingeschränkten - partiellen Mitglieder-Interessen hinausgehen.

Außerdem ist eine Bürgergenossenschaft eigentlich undenkbar, wenn sie sich auf eine „unpolitische Sichtweise“ begrenzt.

Es wird Stimmen geben, dass ein Verein (e.V.) vielleicht doch die geeigneter Form sei, um die vielfältigen gesellschaftlichen Themen in einer Gemeinde aufzugreifen und einer selbstorganisierten Lösung zuzuführen. Da aber stets auch eine wirtschaftliche Lösung anstehen kann bzw. wird, neigen wir dazu, eher eine Genossenschaft zu gründen. Eine Verbindung von beiden Strukturen, also die Gründung sowohl eines Vereins (z.B. Bürgerinitiative) und zusätzlich einer Genossenschaft, könnte „Charme“ darin haben, dann eine größere „Beweglichkeit“ im Handeln zu bekommen, weil es bisher ungewohnt ist, dass Genossenschaften auch sozusagen eine „Interessenvertretung“ darstellen können.
Erinnern wir uns: Zunächst konnten Genossenschaften nur im Kontext der Förderung der „wirtschaftlichen“ Interessen ihrer Mitglieder gegründet werden. Seit 2006 ist das erweitert und Genossenschaften können auch zur Förderung der  „sozialen“  und/oder  „kulturellem“ Interessen ihrer Mitglieder gegründet und betrieben werden.

Worum handelt es sich, wenn Bürger-Genossenschaften, grundlegend die Lebensbedingungen ihrer Gemeinde zum Förderziel definieren?

Bei einem Verein, der die Interessen der Gemeinde fördert, wird man kaum darauf achten, ob er das „nur“ für Vereinsmitglieder tut oder sich insgesamt als „Interessenvertretung“ aller Bürger der Gemeinde definiert. Ein Verein kann problemlos erklären: „Wir vertreten die Interessen unserer Gemeinde“. Es wird also eine „Problemsicht“ und nicht nur eine „Mitgliedersicht“ akzeptiert.

Bei einer Genossenschaft wird man vermutlich eine ganzheitliche „Sicht“ (Problem und Mitglieder sind gleichgewichtig) erst noch durchsetzen müssen. Wir empfehlen deshalb, bei der Gründung von Bürgergenossenschaften, in den Satzungen den  „Unternehmensgegenstand“ und „Zweck “ zwar sowohl wirtschafts-, wie auch sozial- und kulturellbezogen  in der Satzung festzuschreiben, sich jedoch mit weitergehenden Formulierungen (bis zur Eintragung) geschickt zurückzuhalten. Um dennoch bereits von Anfang an eine „Problemsicht“ zu erreichen, könnte man in der Satzung etwa folgende Ergänzung hinzufügen:

„Außerdem kann die Genossenschaft sich auch an Vereinen oder Unternehmen beteiligen und in Bereichen betätigen, sofern dies im Interesse der Mitgliederförderung ist oder den Zielen der Genossenschaft dient“.

Wer Selbstorganisierung spannend findet und ernst damit macht, ist gut beraten, nicht zuerst darüber nachzudenken, was „machbar“ oder „zulässig“ ist, sondern sollte damit beginnen zu formulieren:

„Für Alles gibt es eine Lösung – wir werden sie finden und haben“!

Im Teil 3 werden wir mit der Umsetzung beginnen, d.h. eine mögliche Gründung einer Bürger-Genossenschaft – praxisnah – „durchspielen“. …

Und wenn Sie Rat oder Kontakt benötigen, wenn Sie sich einfach an folgende Adressen (siehe Homepage):


oder

www.coopgo.de           

               
(Gern können Sie „CoopGo-Transform“ Ihre Fragen zusenden. Wir werden unsere Antworten – möglichst zeitnah - entweder einzeln oder innerhalb eines gleichen Themenkomplexes veröffentlichen. CoopTransform unterstützt die kooperative Bewegung CoopGowww.CoopGo.de  )



24.03.2018

ÖGV Österreichischer Genossenschaftsverband - Neue Ära der Genossenschaft

„Es ist an der Zeit, eine neue Ära der Genossenschaft einzuläuten. 

Das erklärte der neue, seit Jahresbeginn in der Funktion als Verbandsanwalt des Österreichischen Genossenschaftsverbandes (ÖGV) tätige Peter Haubner.

Die Idee der Genossenschaft sei aktueller denn je, weil sie eine starke Antwort auf die digitale Transformation und den gesellschaftlichen Wandel darstellt. 

Er sei fasziniert von diesem Prinzip, das genial und regional zugleich ist. Die Genossenschaft ermögliche eine Kooperation Gleichgesinnter und Gleichgestellter, die von unten nach oben entscheiden. Sie erlaube die Teilhabe von Mitgliedern an Prozessen, die sonst ganz großen Einheiten vorbehalten sind. …
Die Rechtsform müsse stärker ins Bewusstsein von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft rücken“.

Quelle:
GenossenschaftsNachrichten
Redaktion: Matthias Günkel

Hinweis von CoopGo-Transform:

Wir veröffentlichen diesen Beitrag aus folgenden Gründen:

A.   Der ÖGV erkennt deutlich, dass es Zeit ist, über eine Weiterentwicklung des Genossenschafts-Konzeptes gerade jetzt nachzudenken.
B.   Der ÖGV sieht deutlich, in welchen Bereichen – einer bevorstehenden gravierenden Veränderung in Wirtschaft und Gesellschaft – Genossenschaften wirken können und müssen.
C.   Der ÖGV sieht aber auch – verbandskritisch – dass es Zeit wird, über ein „Feiern der Vergangenheit“ hinauszukommen und den politischen Einfluss zu erhöhen, was bisher in Österreich (und auch in Deutschland) leider noch nicht gelungen ist.
D.   Wir würden den ÖGV durchaus als einen Partner der deutschen CoopGo-Bewegung sehen, um – länderübergreifend – einen notwendigen kooperativen Wandel einzuleiten. Sowohl CoopGo, wie auch der ÖGV sind bzw. scheinen bereit zu sein, nach „Geno-1.0“ nunmehr den Schritt zu „Geno-2.0“ in ihren Ländern konsequent anzugehen..     

Der Österreichische Genossenschaftsverband  ÖGV unterscheidet sich von dem
in Österreich ansässigen  Raiffeisenverband Österreich.
Wir verweisen auch gern auf nachfolgende Schrift

Ringle, Günther: Elemente einer zeitlosen Genossenschaftsidentität
Die Schriftenreihe kann über www.genossenschaftswelt.de bezogen werden.


21.03.2018

Bürgergenossenschaften - WIR machen jetzt unser Dorf attraktiv (Teil 1)




Frage:

Wir überlegen eine Bürgergenossenschaft in unserer Gemeinde zu gründen. Welche Aufgaben könnte eine solche Genossenschaft übernehmen? Und wie könnte sie auch die „Geldgeschäfte“ besonders für ältere Menschen erledigen, denn unsere Volksbank-Filiale wurde bereits geschlossen?  

Eine gute Idee, Selbstorganisation ist die beste Antwort gegenüber denen, die Eigeninteressen  v o r  Gesamtinteressen sehen.

Um es vorwegzunehmen:

Aus Sicht der „Struktur“ und der Konkurrenz (hier z.B. einer Volksbank) mag es sinnvoll erscheinen, irgendwelche einzelwirtschaftliche Interessen als alleiniges Merkmal zu sehen, denen man folgt, um die „Struktur“ erfolgreich zu machen.
Aus Sicht von Kooperation und Miteinander – also dem Gegenteil von Konkurrenz – ist eine solche Perspektive geradezu fatal. Es kann und darf – sofern man das wirklich will – dann keinen Widerspruch zwischen Einzelinteresse und Gesamtinteresse (Folgenbeurteilung) geben.

Weil das so sein kann – oder im Falles des Schließens einer Filiale mit der Folge, die gesamte Geldversorgung der Menschen in einer Gemeinde vor Probleme zu stellen, was eigentlich „kooperationswidrig“ ist, sollte man nicht, „Kooperation“ weniger an Rechtsform festzumachen. Die Rechtsform einer Genossenschaft ist sicherlich die für einen kooperativen Wandel – derzeit – am besten geeignetste Form, aber auch hier gebietet es sich – wir täglich aufs Neue erfahren -  genauer hinzusehen.

Die einfache Frage, um nicht „ent-täuscht“ zu werden könnte lauten:

„Ist das auch wirklich drin, was dran steht?“

 Im Klartext heißt das:

„Heißt eine Struktur lediglich „Genossenschaft“ oder verhält diese Struktur sich auch „genossenschaftlich“?

Herr Raiffeisen würde wohl genau solche Fragen heute stellen!

Leider hat man sich bisher bei der Gestaltung des „Unternehmens-Zwecks“ einer Genossenschaft  bisher darauf beschränkt, viele – strukturbezogene – Aussagen in Satzung und Eigen-Medien zu treffen, hat allerdings selten etwas dazu ausgesagt, welches Selbstverständnis man in Bezug auf das wirtschaftliche Umfeld hat, z.B. die Menschen auf die sich dieses Handeln auswirkt.

Und weil das fehlt, scheinen es z.B. Genossenschaftsbanken einfach zu haben, ihre Verschmelzungs- und Rationalisierungsentscheidungen „einäugig“ begründen zu können.

Aber sie gehen sogar noch einen Schritt weiter und „biegen“ selbst das „Kernstück“ des (bisherigen) Genossenschaftsgedankens oder Genossenschaftsrechts, den „Förderzweck“ für ihre Mitglieder noch so, als würde der sich aus den „Strukturinteressen“ ergeben, die Verbände und „Consultants“ quasi vorgeben.

Das Motiv der „Gründerväter“, wie Friedrich-Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch war eigentlich ein völlig anderes. Dort war aller Ausgangpunkt zur Gründung von „Darlehnskassen“, die Not der Menschen vor Ort „genossenschaftlich“ – als selbstorganisiert – zu lösen.
Raiffeisen war sich also seiner örtlichen Verpflichtung gut bewusst.

Seine heutige Antwort würde dann vermutlich auch sein, eher „Raiffeisen-Bürgergenossenschaften“ zu gründen, wie „Raiffeisen-Banken“.

Völlig unklar bleibt, weshalb eine solche Idee nicht den – selbsternannten – Nachfolgern von Raiffeisen kommt, denn es kann ihnen nicht verborgen geblieben sein, dass ihre Entscheidungen für „groß und größer“ dazu führen müssen, dass man sich quasi – bewusst oder unbewusst – gegen das „Dorf“ und gegen die Menschen vor Ort entscheiden tut.

Es kann einem „Genossenschafts-Konzern“, zu dem die Raiffeisen-Struktur inzwischen „mutiert“ ist,  einfach nicht verborgen geblieben sein, welche Folgen ein einseitig strukturbezogenes Denken und Handeln auslöst. 

Schon allein folgende Situation sollte nachdenklich machen, wie problematisch ein solches „Engpass-Denken“ letztlich ist:

Unter den Begriffen „Demografischer Wandel“ und „Stärkung des ländlichen Raumes“ werden in Milliardenhöhe staatliche Fördermittel für Forschung und Förderung ausgegeben. Ein politisch gut nachvollziehbares, sinnvolles Handeln.

Zugleich verursachen jedoch Genossenschaftsbanken und – leider auch Sparkassen – genau das Gegenteil:  Sie schwächen mit ihrer Geschäftspolitik den ländlichen Raum, machen ihn also gleichzeitig unattraktiver.

So etwas kann nur geschehen, wenn man sich selbst von den ursprünglichen Gedanken seiner Gründer weit entfernt hat.

Ein solches Handeln ist weder mit den Ursprüngen von Raiffeisen vereinbar, noch passt dies zu dem gesamtpolitischen Willen des Landes!

Und wenn – zusätzlich – so merkwürdige Situationen bekannt werden,  dass quasi mittels „enteignungsgleiche Handlungen“ sogar – indirekt -  Vermögen des Ortes abgezogen wird,  dann ist irgendetwas völlig quer geraten. So etwas hat mit regionaler Kooperation nun wirklich nichts mehr zu tun (Gemeint ist – wie bereits in anderen Beiträgen ausgeführt, dass die zu verschmelzenden Banken das Vermögen der Mitglieder auf die neue „Großbank“ übertragen)
So etwas kann man durchaus als „Vermögenstransfer von klein auf groß“ bezeichnen. Da die betroffenen Mitglieder zugleich Bürger eine Dorfes oder einer Gemeinde sind, bedeutet das auch zugleich einen Vermögensverlust „vor Ort“.

Ohne die „Konzentration“ bliebe entweder:

A. Die „Bank vor Ort“ oder
B. Könnten die Mitglieder der (kleinen) Bank jederzeit darüber befinden, dies
    Vermögen in der Gemeinde zu investieren. 

Wer Genossenschaften so versteht, hat kaum Interesse daran, dass Genossenschaften zu einem wichtigen „Leitsystem“ für einen kooperativen Wandel werden …

So wird nicht nur nach innen „Frust in Genossenschaft“ erzeugt, sondern auch die Außenwirkung zu Lasten des Genossenschaftsgedankens ist problematisch. Wenn „Strukturinteressen“ vor Mitglieder- oder Menscheninteressen gestellt werden, dann ist auch das eingetreten, was niemals den Interessen von „Raiffeisen“ entspricht.

Jetzt bedarf es einiger „Aufräumarbeiten“, soll weiterhin der Genossenschaftsgedanke das Vertrauen der Menschen behalten, vielleicht sogar mittels Genossenschaften die „Miteinander-Kultur“ weiter Aufschwung behalten:

Angemessene Schritte in diese Richtung könnten z.B. sein: 

A.   Entsprechende Debatten und Diskussionen in Parlamenten zu beginnen (Bund/Länder/Kommunen),  um eindeutig die Standpunkte aller Parteien zu erfahren.
B.   Wenn es sich nicht vermeiden lässt, auch Gerichte mit dieser Thematik zu befassen, um zu klären, ob im Rahmen von Verschmelzungen wirklich alle Mitglieder über alle Folgen informiert wurden, sie letztlich wissend- und willentlich ihr Vermögen – souverän – an die „aufnehmende“  (größere) Bank übertragen wollten.  Sollte festgestellt werden, dass solche Informationen nicht erfolgten, wäre über Nachteilsausgleich und Verschuldenshaftung von Organen nachzudenken. Auch hierfür wäre die Politik aufgerufen, z.B. eine entsprechende „Untersuchungs-kommission“ einzurichten.
C.   Die Menschen müssen beginnen, zu erkennen, dass sie es letztlich selbst es in der Hand haben, entweder zu warten, was mit ihnen geschieht oder das was geschehen soll und muss, selbst zu organisieren, z.B. eine Bürgergenossenschaft im Ort zu gründen..

Wohl gemerkt, um keine Missverständnisse entstehen zu lassen, hier geht es nicht um Kritik, sondern um Lösungen, sowohl aus Sicht des originären genossenschaftlichen Anliegens, wie auch im Interesse der Menschen und der Glaubwürdigkeit, dass ein kooperativer Wandel keine „Worthülse“ bleibt, sondern ein qualitativ höherwertigeres Leben für Menschen entsteht, weil „Miteinander“ natürlich, effektiv und lebenskonform ist.

Wir haben diesen Vorlauf genutzt, um anzudeuten, dass Bürgergenossenschaften vermutlich mehr Aufgaben haben könnten, als bisher angenommen.

Wir haben auch zeigen wollen, dass Genossenschaften jetzt gefordert sind, vor allem den Menschen in  Lande zu zeigen, dass diese Rechtsform sehr wohl den Anspruch erheben kann, als wichtige Grundlage für eine „Miteinander-Gesellschaft“ zu gelten.

Genossenschaften sind jedoch jetzt besonders gefordert, dieses Vertrauen zu rechtfertigen.

Wir nennen dies auch, auf den wahren Wurzeln von „Raiffeisen“ aufzubauen.

Damit sind die Voraussetzungen gegeben,  um im Teil 2 das Konzept „Bürgergenossenschaften“ - ihre Potenziale, Erwartungen und Chancen - besser erkennen zu können.

Bürgergenossenschaften sind – so unsere Beurteilung – unverzichtbare Strukturen, insbesondere um das latente Gefälle von Stadt und Land nicht nur zu „bremsen“. Bürgergenossenschaften können sogar die Kraft haben, diesen Trend umzukehren.

Dies kann jedoch nur dann erreicht werden, wenn ein Gleichklang zwischen Politik, Verbänden, Vereinen, Unternehmen (besonders Genossenschaften)  und den Menschen in den betreffenden Regionen und Gemeinden erkennbar wird.
Bürgergenossenschaften sind auch dafür wichtige Ideengeber, Initiatoren und Koordinatoren!
               
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19.03.2018

Ausgerechnet im Jahre 2018: Genossenschaftsbanken könnten Schadenersatzprozesse drohen …



Frage:

Für mich ein unglaublicher Vorgang,  dass Genossenschaftsbanken sogar Vermögen ihre Mitglieder „enteignen“ können. Im Interesse des deutschen Genossenschaftswesens sollte so etwas mit allen Mitteln aufgeklärt und abgestellt werden …   

Leider können wir Ihnen nicht widersprechen. Wir müssen jedoch dazu sagen, dass so etwas lediglich in Verschmelzungssituationen von Genossenschaftsbanken geschehen kann – leider bereits oft genug geschehen ist und vermutlich auch weiterhin geschehen wird, wenn keine Klärung erfolgt.

Wir bedauern zutiefst, dass solche Art Mitteilungen gerade jetzt in die Öffentlichkeit gelangen, insbesondere, weil erst kürzlich Genossenschaften in  Deutschland zum „Weltkulturerbe“ erklärt wurden und mit viel Aufwand die Feiern zum 200. Jahrestag zum Gedenken an Friedrich-Wilhelm Raiffeisen anlaufen.

Das Jahr 2018 sollte eigentlich ein „Jahr des genossenschaftlichen Aufschwungs“ werden.

Aber wie wäre das mit einer Situation zu vereinbaren, dass zugleich im Jahre 2018 Verfassungsbeschwerden, Schadenersatzklagen und Petitionen drohen, weil in der Vergangenheit  Verbände und Bankgenossenschaften sich daran beteiligen haben könnten, dass Vermögen von Genossenschaftsmitgliedern durch quasi „enteignungsgleiche Eingriffe“ von den Mitgliedern in andere Strukturen umgeleitet wurden und solche Formen von Enteignung weiterhin bei jeder neuen Verschmelzung drohen?
  
Will man solchen Entwicklungen – die dem gesamten Genossenschaftssektor enormen Verlust an Glaubwürdigkeit einbringen können – nicht tatenlos zusehen, müssen Verbände im Genossenschaftssektor und Genossenschaften selbst beginnen, sich deutlich von solchen Entwicklungen abzugrenzen.

Es ist an der Zeit zu entscheiden, ob man sich mit „Genossenschaft-1.0“ zufrieden gibt, oder nunmehr prüft und gestaltet, wie „Genossenschaft-2.0“ aussehen muss, um zu erreichen, dass:

·         Der deutsche Genossenschaftssektor  im europäischen Vergleich wieder eine führende Rolle spielen kann.
·         Genossenschaften im kooperativen Wandel eine führende Rolle übernehmen können.
·         Menschen Vertrauen in den Genossenschaftssektor haben und dies Vertrauen sich tagtäglich als gerechtfertigt erweist.
·         So etwas wie ein „Sog“ in Richtung Genossenschaften entsteht, eine Faszination, die Länder wie Spanien, Frankreich, Italien, Schweiz, etc. längst erreicht haben
·         Die Menschen erkennen können, dass Genossenschaften nicht nur „engmaschig“ ihre Eigenprobleme im Blick haben, sondern stets bereit sind, ihr positives Wirken für das Ganze, nachhaltig und nachvollziehbar unter Beweis zu stellen.
·         Sich die Veröffentlichungen der genossenschaftlichen Verbände und der Genossenschaften mit ihrem tatsächlichen Handeln decken.
·         Genossenschaften und genossenschaftliche Verbände, Konzepte für einen kooperativen Wandel, eine Miteinandergesellschaft präsentieren und bei Beschädigungen des genossenschaftlichen Sektors, geeignete Konsequenzen gezogen werden, was auch den Ausschluss Einzelner aus einer Genossenschaft betrifft, wie auch den Ausschluss einer Genossenschaft aus einem Verband.   

Legt man diese „Minimalposition“ für eine uneingeschränkte Akzeptanz des Genossenschaftssektors zugrunde, um diesen faktisch als wichtigste Rechtsform für einen kooperativen Wandel akzeptieren zu können, muss die Frage erlaubt sein, ob diese „Messlatte“ für den – mitgliederstärksten – Genossenschaftsbereich, den der Genossenschaftsbanken tatsächlich schon – oder noch - zutrifft.

Über 18 Millionen Menschen in Deutschland sind Mitglied einer Genossenschaftsbank. Sie alle vertrauen auf die Einhaltung der genossenschaftlichen Grundlagen und Prinzipien.

Würde man diesen Menschen jedoch Entwicklungen präsentieren die absolut nichts mit z.B. dem genossenschaftlichen Förderzweck zu tun haben, würden sie – verständlicherweise – mehr als irritiert sein.

Würde man ihnen dann sogar noch erklären, dass in einer Genossenschaftsbank sogar so etwas wie eine „kalte Enteignung“ stattfinden würde, wären sie zu Recht zornig und würden sagen, das sei reine „Verleumdung“ durch diejenigen sei, die gegen Genossenschaften sind.

Und letztlich sogar, würde man ihnen sagen, dass ihre eigenen Vorstände, Aufsichtsräte und Vertreter – bewusst oder unbewusst – sich an dieser „kalten Vermögensenteignung“ aktiv beteiligen, würden sie – verständlicherweise - sogar dazu übergehen, strafrechtliche Konsequenzen einzuleiten.

Worum geht es?

In jeder Verschmelzung von zwei Genossenschaftsbanken gibt es eine Bank, die auf eine andere Bank verschmolzen wird. Dabei geht die übertragende Bank quasi unter, d.h. sie verschwindet. Das Vermögen der „übertragenden“ Bank, also das Vermögen jedes einzelnen Mitgliedes geht dadurch vollständig in das Vermögen der übernehmenden Bank über. Man könnte auch sagen, sie wird dadurch „reicher“ oder sie „bereichert sich“.

Warum kann man so etwas ggf. sogar als „kalte Enteignung“ bezeichnen?

Natürlich ist es jedem der übertragenden Mitglieder freigestellt für einen solchen Weg zu votieren.

Leider erfahren die Mitglieder jedoch nie, dass es Optionen zu dieser Art von „Verschmelzung“ gibt. Eine der Optionen könnte heißen, man wird zwar Mitglied in der aufnehmenden Bank, belässt aber das Vermögen in der „übertragenden“ Bank. Die kann dann natürlich nicht mehr als Bank fortgeführt werden, könnte sich jedoch leicht z.B. in eine Wohnungsbaugenossenschaft umwandeln und mit dem Vermögen aller Mitglieder ggf. Mehrgenerationenhäuser für ihre Mitglieder bauen.

Und warum stimmen die Mitglieder nicht über mögliche Alternativen ab?

Ihnen werden keine Optionen genannt.

Sie könnten über Optionen nur dann befinden, wenn entsprechende Aufklärung erfolgt wäre oder wenn das – gesetzlich erforderliche – Verschmelzungs-gutachten die Optionsmöglichkeiten  ansprechen würde. Dies wurde weder in der Vergangenheit getan, noch besteht Hoffnung, dass dies nunmehr erfolgen wird.

Möglich ist eine solche Situation nur, weil bei beiden Banken stets der gleiche Verband prüft. Und dieser hat eine Monopolstellung.

Den Mitgliedern der „übertragenden“ Bank wird gesagt, dass eine Prüfung für beide Genossenschaften außerdem der  „kostengünstigste Weg“ sei.
Dass dies – aus Sicht der Mitglieder der übertragenden Bank - wahrscheinlich der „teuerste“ Weg war und ist, wird verschwiegen.

Kritiker halten dies „Verschweigen“ nicht mit dem Recht konform, weil die betroffenen Mitglieder nicht über ihre tatsächlichen Vor- und Nachteile aufgeklärt werden.
Und die Kritiker gehen noch weiter, denn die fehlenden Informationen – auch in der Vergangenheit – könnten eine – auch nachträgliche - Schadenersatzpflicht der betreffenden Organe der Genossenschaft und der betreffenden Prüfungsverbände nach sich ziehen. …

Kritiker bezeichnen diese Vorgehensweise außerdem – durchaus nachvollziehbar - als eine „kalte Enteignung“, ein unglaublicher  Vorgang, wenn so etwas im Genossenschaftssektor geschieht.   

Dazu ein Beispiel:

Die Genossenschaftsbank D eG und die Genossenschaftsbank E eG sollen verschmolzen werden. Gibt es dafür - aus der Sicht der Mitglieder der „übertragenden Bank“ oder der örtlichen Bankkunden, der Mitarbeiter/innen oder sogar der Menschen in den Einzugsbereichen der Banken (Städte, Dörfer) – Gründe?

Absolut keine Gründe, die nachvollziehbar sind.

Es sind reine geschäftspolitische Gründe und Vorstellungen der Leitungen der Genossenschaftsbanken. Gleichwohl wollen wir nicht vergessen, dass letztlich hier scheinbar Konzepte ausagiert werden, die verbandsstrategisch motiviert sind.

Wieso verbandsstrategisch? Die Geschäfte dieser Gruppe der Genossenschaftsbanken liefen im letzten Geschäftsjahr – im Gegensatz zu denen der Deutschen Bank, Commerzbank, etc. – überdurchschnittlich gut.
Das hindert jedoch nicht die Verbandsstrategen daran, gezielt auf Größe und damit rasche Konzentration ihres Sektors zu setzen.

Und was bitte hat diese Sichtweise  mit Genossenschaften, Mitgliederinteressen und Kooperationsverantwortung zu tun?

Wird hier nicht gerade vorgeführt, dass es nicht um die Menschen, sondern nur noch um Strukturinteressen geht.

Es würde dem deutschen Genossenschaftswesen einen „Bärendienst“ erweisen, wenn ausgerechnet im Jahr 2018 – den Feiern „200 Jahre Friedrich Wilhelm Raiffeisen – sich das Bundesverfassungsgericht  mit einer Frage zur „Enteignung von Genossenschaftsmitgliedern“ zu befassen hätte.

Hier stehen die betroffenen Verbände jetzt in der Pflicht, ihre Verbändepolitik zu überprüfen, um Schaden von dem wertvollen Konzept „Genossenschaften“ abzuwenden.

Leicht einzusehen, dass das gesamte deutsche – nicht bankenorientierte - Verbändewesen im Genossenschaftsbereich es insgesamt nicht gern sieht, wenn es sozusagen „unverschuldet“ in die Kritik gerät. Denn außer im Bankenbereich gibt es inzwischen für alle Genossenschaften eine sehr gut funktionierende Wahlfreiheit der Verbände. 

Wir setzen auf die Einsichtsfähigkeit der betroffenen Verbände. Die Situation ist brisant genug, um nunmehr vielleicht so etwas wie ein „Schlichtungsverfahren“ durchzuführen. Auch eine Stellungnahme der Bundesregierung – mit oder ohne eine „kleine Anfrage“ - könnte ggf. ein Lösungsweg sein, um das Damoklesschwert abzuwenden, dass dem deutschen Genossenschaftswesen – gerade im Jahre 2018 – großer Schaden entsteht, der den gesamten deutschen Genossenschaftssektor schwächen würde.
           
(Gern können Sie „CoopTransform“ Ihre Fragen zusenden. Wir werden unsere Antworten – möglichst zeitnah - entweder einzeln oder innerhalb eines gleichen Themenkomplexes veröffentlichen. CoopTransform unterstützt die kooperative Bewegung CoopGowww.CoopGo.de  )


Mitgliederförderung: Das „Grundrecht“ jeder Genossenschaft. Geiz, Gier, Kontrollsucht, etc „nagen“ an diesem Fundament! (1)

*Förderung in und mit Genossenschaften*   CoopGo-Dialoge - GenoLand-Dialoge    * Journalismus de...