Frage:
Bei uns geht das Gerücht um, dass unsere Volksbank demnächst verschmelzen müsse. Kann man mit einer Bürgergenossenschaft dagegen aktiv werden?
Eine wirklich gute Frage, denn sie
zeigt zweierlei:
A. Sie haben bereits erkannt, dass so
etwas kein „unabwendbares“ Ereignis
ist, dem man – wie meist bisher geschehen – einfach tatenlos zuschauen muss,
weil „irgendwo da oben“ irgendwelche
Vorstände oder Verbände meinen, etwas entscheiden zu müssen, worüber selten die
Mitglieder der zu verschmelzenden Bank, noch die örtlichen Politiker wirklich
informiert werden. Eine
Bürgervereinigung oder eine Bürgergenossenschaft
hat ganz andere Möglichkeiten, wie wir sehen werden, um zunächst
aufzuklären und später auch erfolgreich in das Geschehen einzugreifen. Und es
geht dabei um viel Geld und darum, das „Geld
im Dorf“ zu lassen und nicht dahin zu schaffen, wo es immer „anonymer“
wird. Denn wir wollen unsere Gemeinde/n stärken und dazu ist eine ortsnahe Geldversorgung (noch) unabdingbar.
B. Jetzt könnte es Zeit werden, sich in
der oder den betroffenen Gemeinde/n abzustimmen, um zeitnah aktiv zu werden.
Bedenken Sie bitte, dass eine solche Verschmelzung sich nicht nur auf eine
Gemeinde auswirkt, sondern auf alle Gemeinden, in denen diese Volksbank tätig
war. Also bitte jetzt nur kein „kleinkariertes“ Konkurrenzdenken, sondern zu
einem wahren „Miteinander“ (Coop) übergehen
…
Sinnvoll wäre es jetzt, dass zeitnah
eine „Interessengemeinschaft“
gebildet wird. Sie könnte z.B. den Namen der Volks- oder Raiffeisenbank tragen,
die verschmolzen werden soll. „Verschmelzen“ ist ein geschönter Begriff für
das, was wirklich passiert. Hierbei geht es nicht nur darum, dass eine
traditionsreiche Einrichtung aus der Region verschwindet, sondern auch darum,
dass Bewohner „enteignet“ werden“.
Man glaubt es kaum, aber so kann man
das bezeichnen, was mit Mitgliedern geschieht, wenn diese „wegverschmolzen“ werden. „Enteignung
in Genossenschaften“? Eigentlich unglaublich – aber wir werden zeigen, dass
das so gesehen werden kann – oder gar muss, wenn. …
Und das geht mit Duldung der (Geossenschafts-)
Verbände? Nein nicht mit Duldung, sie scheinen eher sogar zu den „Initiatoren“ der Enteignung zu gehören.
Aber die UN hat doch das deutsche
Genossenschaftswesen im Jahre 2012 ausgezeichnet und zu den 200 Jahrfeiern in
diesem Jahr zugunsten von Friedrich Wilhelm Raiffeisen hat doch sogar der
Bundespräsident die Schirmherrschaft übernommen ….
Nein – so können sich doch gewichtige
Institutionen oder Politiker nicht geirrt haben, sagen die meisten Menschen zu
Recht.
Es ist hier nicht Platz, um darüber
zu befinden. Aber ahnen Sie, wie wichtig es genau wegen dieser völlig „verquerten“ Öffentlichkeit ist, sich
selbst zu organisieren und sich eine e i g e n e Meinung zu bilden. Auch dazu dient jetzt die
Initiative (Interessengemeinschaft), die vielleicht heißen so könnte:
„Die
Volksbank sind wir – die Volksbank bleibt hier“!
Die Bedeutung des Vorganges ist
längst wesentlich größer, als ihn nur auf die Mitglieder der zu verschmelzenden
Volksbank zu begrenzen. Dies ist und muss ein Vorgang sein/werden, den das ganze Dorf, viele Gemeinden, letztlich alle
Menschen der gesamten betroffenen Region angeht.
Erinnern Sie sich bitte:
Es ist für die Zukunft unserer Dörfer enorm wichtig, quasi „vor Ort“ eine
Geldversorgung zu haben. Und da wäre es „töricht“, sie sich zunächst wegnehmen
zu lassen, um sie später – viel mühsamer, wenn überhaupt – wieder herbeizuholen.
Die sich gebildete –
gemeindeübergreifende – Unteressengemeinschaft wird am besten im Rahmen einer „Gesamt-Bürgerversammlung“ gebildet, zu
der alle Bürger der betroffenen Gemeinden eingeladen werden. Geht das nicht,
führt man mehre Versammlungen in den einzelnen Dörfern durch.
Eingeladen dazu wird – möglichst
parallel – (mindestens) über eine Facebook-Gruppe,
die dazu neu gebildet wird und natürlich über Flugblätter an alle Haushaltungen. Natürlich können auch die
Parteien, Ortsbürgermeister und die Bürgermeister/die Bürgermeisterinnen der
Gemeinden eingeladen werden.
Wichtig ist, dass der Vorstand der
zu verschmelzenden Bank, Aufsichtsrat und natürlich alle Mitglieder besonders
eingeladen werden. Auch die Presse sollte nicht vergessen werden…..
Die IG „Erhalt unserer Volksbank
(Name)“ wird bis hierher von einigen Initiatoren gebildet. Gut wäre es, wenn
sich aus der Mitgliedschaft der „übergebenden)
Bank selbst Menschen frühzeitig bereitfinden, mitzumachen. Wenn das nicht
gelingt, ist das zwar schade, aber (noch) nicht dramatisch. Wir sollten dafür
Verständnis haben, denn inzwischen sind ganz sicher Informationen an die
Mitglieder der zu verschmelzenden Bank gegangen, die wenig mit den eigentlichen
Hintergründen zu tun haben. „Des-Information“? Wir würden eher von „taktischer
Finesse“ derjenigen sprechen, die ein virulentes „Verschmelzungsinteresse“ haben. …
Wir haben des Öftern auf das
Taschenbuch des Autors Georg Scheumann hingewiesen („Unsere Raiffeisenbank …..
soll verschmelzen“) Es wäre gut, wenn der (vorläufige Vorstand der
Interessengemeinschaft) die Inhalte kennt oder sich aus anderen Quellen
informiert.
Ziele
der „Bürgerversammlung“ sollten – insbesondere - sein:
·
Wahl
eines Vorstandes
·
Auftrag
an den gewählten Vorstand zur Bildung eines Vereins und/oder zur Bildung einer (oder
auch mehrerer – für jeden Ort eine eigene) Bürgergenossenschaft.
·
Erteilung
eines Auftrages, an a l l e Haushaltungen aller
Orte über diese Versammlung zu berichten und besonders sich darin auch persönlich an die Mitglieder
der zu verschmelzenden Genossenschaft wenden. Diese Bankmitglieder sollten zur
Durchführung einer eignen – offenen
– Informationsveranstaltung für alle Bürger oder zumindest für alle Mitglieder
der betroffenen Bank, einladen. (Wir würden diesen – indirekten - Weg
vorschlagen, weil zunächst nicht bekannt ist, wer Mitglied der betroffenen Bank
ist. Manchen Menschen möchten auch gern, dass dies nicht öffentlich bekannt
wird. Das mag nicht jeden einleuchten, aber wir sollten den „Datenschutz“
respektieren.)
·
Die
Bürgerversammlung beauftragt außerdem die gewählten Vorstände der
Interessengemeinschaft damit, eine erste Presseveröffentlichung über die
Versammlung zu erstellen und zu einer weiteren Bürgerversammlung zeitnah
einzuladen. Am besten, man legt den neuen Termin gleich fest.
·
Außerdem
sollten die IG-Vorstände gebeten werden, ein Konzept zur Bildung eines Bürgervereins (und(/der einer oder
mehrerer Bürgergenossenschaft/en) zu
erarbeiten und zur nächst Bürgerversammlung zur Diskussion und Abstimmung
vorzulegen.
So – oder ähnlich – könnte der
Vorlauf zur Gründung einer Bürgergenossenschaft aussehen, wenn es konkret darum
geht, die „Weg-Verschmelzung“ einer
ortsnahen Volks- oder Raiffeisenbank zu verhindern.
Nun könnte eingewandt werden, dass
über eine Verschmelzung nur die Mitglieder der betroffenen Genossenschaftsbank
entscheiden können. Das entspricht dem Genossenschafts-Gesetz. Das ist
natürlich korrekt. Aber es entspricht auch der Pflicht von Vorständen und
Aufsichtsräten einer Genossenschaft, sich selbst und vor allem die Mitglieder
der Genossenschaft, vollständig und mitgliederorientiert zu informieren. …
Aber das ist nicht die ganze
Wahrheit, es geht längst nicht mehr „nur“ um die Bankmitglieder.. Wenn eine
Bank ihre wohnortnahen Filialen schließt ist das gesamte Dorf davon betroffen. Nicht nur die Mitglieder der Bank,
auch die Kunden und letztlich jeder, der im Ort lebt, denn es ist ein „Gesamt-Politikum“, wenn die
Perspektive einer Gemeinde so zentral tangiert wird.
Wann,
wenn nicht jetzt, ist Selbstorganisation gefordert?!
Das trifft natürlich auch zu, wenn Sparkassen ihre Filialen in Gemeinden
schließen. So etwas kann man nicht einfach irgendwelchen
„Fernab-Funktionären“ überlassen. …
Zurück zur Volksbank, denn – die hat
im Gegensatz zur Sparkasse – noch ein besonders Thema. Dort geht es darum:
·
Eine
„Quasi-Enteignung“ der
Volksbankmitglieder zu verhindern und zugleich zu prüfen, ob und wie eine
Bürgergenossenschaft entsteht und welche konkreten Aufgaben sie übernehmen
könnte.
Nehmen wir dazu das Bespiel des
Autors Georg Scheumann, dargestellt an der Volksbank Holzheim eG.
Wir vereinfachen die Situation etwas
und konzentrieren uns auf den Kern. Zunächst erkennen wir, dass es eigentlich mehrere Möglichkeiten für
die von einer Verschmelzung „bedrohte“ Volksbank gibt, zu votieren. Leider wird
in solchen Fällen nur eine einzige
Möglichkeit dargestellt. Und das ist – wie zu erwarten - die Sicht der „aufnehmenden“ Bank und die des
zuständigen Verbandes.
Die verschiedenen Wege/Möglicheiten
im Einzelnen:
1. Die zu verschmelzende Volksbank „kapituliert“ und verliert. Die
Mitglieder der kleineren Volksbank verlieren
dadurch ihr gesamtes Vermögen, das ein Vielfaches
über dem Wert der gezeichneten Geschäftsanteile hinausgeht. Im Fall der Volksbank Holzheim fließen der
„aufnehmenden“ Bank (VR Neu-Ulm eG) fast 10
Millionen Euro zu, quasi ein Geschenk
der Volksbank Holzheim. Gegenleistung
für die Mitglieder: Keine! Sie werden in Höhe von fast 10 Millionen EURO „kalt enteignet“. So etwas mag „legal“ sein, aber
es ist nicht mit den Grundlagen des Genossenschaftsrechts vereinbar. Das wäre
auch kaum im Interesse des stets „gefeierten“ Friedrich Wilhelm Raiffeisen
gewesen. Und ob die UN das auch als „Weltkulturerbe“ angesehen hätte, mag man
zu Recht bezweifeln.
2. Die zweite Möglichkeit ist da schon interessanter. Die Mitglieder
rechnen nochmals selbst nach, beauftragen ggf. sogar einen Sachverständigen
(Wirtschaftsprüfer) und lassen sich die Situation fachlich genau erläutern. Ist
das nicht Misstrauen gegen honorige Genossenschaftsverbände, zumal solche die
vorgeben, das deutsche Genossenschaftswesen zu vertreten? Nein, absolut nicht,
weil leicht erkennbar ist, dass das
Verbändeinteresse einseitig auf Kurs „Großeinheiten“ steht. Und da sind
schon „Winkelzüge“ notwendig. Aber das braucht die „Holzheimer“ nicht zu
stören, denn noch sind sie souverän und ihre Mitglieder entscheiden allein.
Aber Vorsicht: Jetzt ist es angebracht, dass die Vorstände und die
Aufsichtsräte strikt an den Willen der
Mitglieder „angebunden“ werden und bleiben. Misstrauen“ – Vielleicht, aber das
könnte ggf. angebracht sein, wenn man weiß, dass diese Vorstände mit massiven
Gehalts- und Pensionserhöhungen rechnen können, wenn sie – demnächst – (zumindest
vorübergehend) in den Vorstand der aufzunehmenden Volksbank (Neu-Ulm) wechseln
würden. … Die Volksbank Holzheim bleibt nach diesem Modell also eigenständig. Sie hat bisher gut
existiert und wird dies auch zukünftig tun, zumal zu erwarten ist, dass jetzt sogar
zahlreiche neue Mitglieder aus der Gemeinde erkennen, dass „Volksbank“ Sinn
macht. …
3. Um sich der „Dauerbelästigung“ zu
solcherart von Verbandspolitik zu entziehen (denn der Verband „prüft“ weiterhin
die RB Holzheim), wäre auch die Umwandlung in eine „genossenschaftliche Aktiengesellschaft“ möglich. Ein Beispiel ist
die hierfür gibt es durchaus, sodass man sich auch ein solches Modell anschauen
kann. Wir würden jedoch dieses Modell – aus genossenschaftlicher Sicht - eher
als „Notlösung“ des Problems ansehen.
4. Aber auch folgende Lösung wäre
möglich: Die VB Holzheim bleibt bestehen. Die Mitglieder – sofern sie VB mögen –
werden bei der VB Neu-Ulm Mitglieder. Aber was jetzt mit einer Bank machen, die
man – als Bank – nicht mehr benötigt? Die Mitglieder würden zunächst
beschließen, den Namen zu ändern, denn sie sind
keine Bank mehr. Sie könnten prüfen, ob sie der Genossenschaft vielleicht
einen anderen Geschäftszweck geben, z.B. den einer Wohnungsgenossenschaft. Diese
hätte sofort ein Vermögen von 10 Millionen, alle Immobilien blieben im Eigentum
und man könnte – in aller Ruhe prüfen, wohin die „neue Reise“ gehen soll. Wie wäre es z.B. damit, für die Mitglieder
preiswerten Wohnraum zu schaffen …
5. Denkbar wäre auch, aus der „inaktiven“
Bankgenossenschaft die neue Bürgergenossenschaft Holzheim entstehen zu lassen. …
Es gibt jedenfalls zahlreiche
Möglichkeiten und die Mitglieder werden schon wissen, was sie sinnvoll damit
anfangen könnten.
Und
die örtliche Geldversorgung?
Um die sicherzustellen – sofern nicht die alte VB weiterbestehen sollte, könnte auch über die
Bürgergenossenschaft organisiert werden. Denn eine Bürgergenossenschaft ist –
eigentlich - nur einem zentralen
Grundsatz verpflichtet:
· Den Ort oder die Orte für den sie
zuständig ist/sind, auf einem Niveau zu
halten oder zu bringen, das attraktiv genug ist, nicht nur Abwanderung zu
verhindern, sondern sogar Zuwanderung zu initiieren.
Dazu könnte sie z.B. mit den unterschiedlichsten
Banken entsprechende Verträge schließen.
Sofern die VB Holzheim eigenständig bliebe, verfügt sie bereits über
entsprechende Räumlichkeiten. Dies könnten jetzt optimiert werden dadurch, dass einerseits ehemalige Sparkassenkunden
jetzt zusätzlich der VB Holzheim werden und/oder man in Verbindung mit der
Bürgergenossenschaft die Filialen verkleinert und abgetrennt vermietet. Wen es
interessiert, dass selbst kleinste Volksbanken gut funktionieren können, denen
empfehlen wir, sich die Informationen im Web näher anzuschauen. Geben Sie
einfach „Volksbank Gammersfeld“ ein
und lassen Sie sich von den zahlreichen Artikeln dazu überraschen ….
Wo keine solche „Komfortzone“
besteht, dass eine Volksbank zur Verschmelzung noch vorhanden ist, hat nicht
nur (bereits) die Verbandspolitik funktioniert und sind die Mitglieder bereits „enteignet“
worden, aber gleichwohl ist die Bürgergenossenschaft
dennoch fähig, für ihre Mitglieder und die Ortschaft (en) eine dauerhafte,
wohnortnahe Geldversorgung
sicherzustellen.
Sie sollte dies Thema einfach in ihre Satzung aufnehmen und
dann beginnen mit – ausgewählten - Banken darüber zu verhandeln. Wenn man einer
Bank oder Sparkasse erklären kann, was und wie die Bürgergenossenschaft handeln
will, um den Ort insgesamt attraktiv zu gestalten, dem wird man durchaus
interessiert zu hören. Zum Aufstellen
von Geldautomaten wird es allemal reichen und wenn die Bürgergenossenschaft
sogar einen „Banker in Ruhestand“
findet oder ein ähnlich „vorgebildetes“ Mitglied in den eigenen Reihen hat,
könnte sogar für – z.B. ältere Nutzer ein „genossenschaftliches Online-Banking-Portal geschaffen
werden, was „betreut“ durch die Bürgergenossenschaft, funktionieren kann.
Dieser „Bürger-Online-Service“,
kombiniert mit einem Cafe‘ wäre dann ein „Bürgertreff“,
der sogar den – weggegangenen - Bäcker oder Fleischer interessieren könnte,
über ein „Wiederbeleben“ der
Grundversorgung nachzudenken.
Sie
sehen, es lohnt sich, sich selbst zu organisieren.
Und weil z.B. die sog, Rentner in Gemeinden, längst nicht nur „Ruhestand“
suchen oder viele Sozialempfänger durchaus bereit sind ehrenamtlich sich
nützlich einzubringen und inzwischen Einwohner
aus fast allen Berufsgruppen, gut ausgebildet ansprechbar sind, etc., hat eine
Bürgergenossenschaft gute Perspektiven ….
Eine Bürgergenossenschaft bietet, wie wir gesehen haben alle Möglichkeiten, um – in Bürgerhand - über eine Art moderne,
örtliche „Wirtschafts- und Sozialförderungsgesellschaft“
zu verfügen.
Nichts spricht auch dagegen, eine
Bürgergenossenschaft gemeinnützig zu
gestalten oder/und staatliche Fördermittel zu integrieren.
Die Bürgergenossenschaft ist eine selbstorganisiertes Instrument, das den Bürgern einer Gemeinde alle
Voraussetzungen an die Hand gibt, eigenständig oder in Kooperation mit anderen
örtlichen oder überörtlichen Einrichtungen (Unternehmen, Vereine) alle
Leistungen anzubieten, die zu einer „ländlichen/örtlichen
Re-Vitalisierung“ führen können.
(Literaturhinweis: Gern gegeben wir dazu
eine Literaturempfehlung: Das Taschenbuch mit dem Titel „Unsere Volksbank soll fusionieren“ (Autor: Georg Scheumann, Verlag
UDG eG) kann direkt über www.igenos.de
oder über www.coopgo.de
bestellt werden. Für potenzielle Planer von Bürgergenossenschaften, sollte es
unbedingt ausgewertet werden.)
(Gern
können Sie „CoopTransform“ - info@cooptransform.de - Ihre Fragen zusenden. Wir werden unsere Antworten –
möglichst zeitnah - entweder einzeln oder innerhalb eines gleichen
Themenkomplexes veröffentlichen.)