Menschen - in Kooperation

Wir sind immer wieder überrascht, wo und mit welch genialen Intentionen, neue (kooperative) Projektideen bereits entstanden bzw. in Vorbereitung sind. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann
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09.04.2018

"Weg frei" - Jetzt Volksbanken verschmelzen!? (Teil 2)



Der Weg ist genial einfach:

Man holt sich das (Eigen-) Kapital durch strikten Kurs auf erfolgreiche „Verschmelzungen“.  Und holt sich auf diesem Wege – ohne die Mitglieder über den Transfer ihres eigenen Genossenschaftsvermögens in andere Hände zu informieren - das in Generationen aufgebaute Vermögen der vielen kleinen und mittleren Raffeisenbanken.  Frei nach dem Konzept: Wir machen den Weg frei!

Und dieses Konzept hat doch bisher gut geklappt – oder?!

Wir wollen das kurz - und auch für Laien - nachvollziehbar erläutern. (Wer mehr zum Thema wissen möchte, findet am Ende unserer Ausführungen einige Literaturhinweise).

Gehen wir den Spuren von Herrn Raiffeisen nach, so forderte er für jedes Dorf einen eigenen „Darlehnskassen-Verein“ (Genossenschaft). Und diese Idee wurde im Laufe der Jahre gern aufgriffen und verfolgt, so dass (fast) jedes Dorf seine eigene „Darlehnskasse“ hatte. Später wurden daraus meist Volks- oder Raiffeisenbank.

Dann begannen die Verbandsstrategen tätig zu werden und sie „empfahlen – weil das Geldgeschäft umfangreicher und der Kreditbedarf (angeblich) größer geworden sei – zuerst kleine Raiffeisen-Banken zu größeren Raiffeisen-Banken, dann zu noch größeren …. später zu noch noch größeren Banken …. zusammenzuschließen. „Empfehlen“ ist ein sanfter Ausdruck zu dem, wie das wirklich „organisiert“ wurde und immer noch wird.

Würden die Mitglieder darüber wirklich Bescheid wissen, sie würden sich wahrscheinlich beschämt abwenden. Wie gut, dass so etwas „hinter den Kulissen“ abläuft; den Mitgliedern wird jedoch dabei „heile GenossenschaftsWelt“ vorgespielt.
Man nutzt bewusst, die (noch) große Identifikation der Genossenschaftsbank-Mitglieder mit „Ihrer“ Raiffeisenbank-Idee, um die eigentliche „Strippenziehung“ nicht erkennbar zu machen. …

Die „Überbringer“ der schlechten Nachrichten, wie z.B. „Genoleaks“ werden – in diesem Konzept einfach zu den „Erzeugern“ der schlechten Nachrichten, „umdefiniert“. So einfach kann die Welt „gemacht“ werden …

Bitte nicht ablenken lassen, sondern nachfragen:

Aber was ist wirklich geschehen, bei jeder erfolgten „Verschmelzung“?
Und was wird weiterhin geschehen, Verschmelzung für Verschmelzung?

Starten wir mit einem „Weckruf“.

Wir behaupten, dass bei jeder „Verschmelzung“ quasi eine Art „Enteignung des genossenschaftlichen Vermögens“ eines  jeden Mitgliedes einer Raiffeisen- oder Volksbank erfolgt, sofern das Mitglied zu der Bank gehört, die verschmolzen wird bzw. bereits verschmolzen wurde!

Spätestens jetzt müssten alle gutgläubigen Genossenschaftsmitglieder – oder zumindest die Verbände-Oberen – auf die Barrikaden gehen und „Irrtum“ rufen.
Werden sie aber nicht, denn wir werden dann „Beweis“ antreten müssen und der könnte nicht gewünscht sein … - zumindest nicht im „Raiffeisen-Jahr“ …

Die Fragen einiger Bankgenossenschafts-Mitglieder sind durchaus berechtigt, ob sich Vorstände und  Aufsichtsräten von zu verschmelzenden oder bereits verschmolzenen Genossenschaftsbanken „schadenersatzpflichtig“ machen oder gemacht haben, wenn sie ihre Mitglieder nicht auf diese „kalte Enteignung“ (vorab) aufmerksam gemacht haben. Auch das Prüfen beider Genossenschaften im Rahmen einer Verschmelzung durch den gleichen  Verband ist sicherlich nicht ganz unproblematisch, zumal beide betroffenen Raiffeisenbanken dazu keine Alternative haben ….

Aber das ist hier nicht Aufgabe unserer Erörterungen. Es könnte jedoch späterhin interessant werden, wenn es um die „neuen Wege“ für zu verschmelzende Raiffeisengenossenschaften  – z.B. in Richtung Bürgergenossenschaften – geht.   

Schade, dass Herrn Raiffeisen diese „Peinlichkeit“, die mit seinem Namen verbunden ist,  nicht erspart bleibt. Seine sehr  ehrenwerten Gedanken werden durch seine Nachfolger ins Gegenteil verkehrt. …

Wenn diese Zusammenhänge erkannt und bekannt werden, könnte das einer der größten Rückschläge werden, die das deutsche Genossenschaftswesen je zu verkraften hatte.

Einige Kritiker dieser deutschen Genossenschaftspolitik meinen, dass das Jahr 1934 ein genossenschaftliches Jahr der Niederlage war.
Nicht auszuschließen, wenn Historiker bald erklären werden, dass das Jahr 2018 ebenfalls zu einem Problemjahr für das deutsche Genossenschaftswesen geworden ist.
Wohl gemerkt, es geht längst nicht nur um ein Thema, das den Sektor Genossenschaftsbanken angeht. Das gesamte deutsche Genossenschaftswesen könnte in negative „Schlagzeilen“ geraten – woran weder Genossenschaftsmitglieder, noch die Verbände im Genossenschaftswesen, noch die Politik ein Interesse haben können.

Aus diesem Grunde ist es durchaus verständlich, wenn gefordert wird, diese Vorgänge zur Klärung nicht herunterzuspielen oder gar zu ignorieren.

Schon allein der „Verdacht“, das eine Verbändestrategie auf dem Rücken der Genossenschaftsmitglieder ausgetragen würde, ist eine für das gesamte deutsche Genossenschaftswesen mehr als peinliche Situation. Es geht dabei um erhebliche Vermögensmassen, über die zu souverän zu entscheiden, wurden den davon betroffenen Genossenschaftsmitgliedern einfach keine Informationen gegeben.  

Nicht von ungefähr gefordert wird – gesetzlich vorgeschrieben - vor dem Zustandekommen von Verschmelzungen bei Genossenschaften, dass der jeweilige Prüfungsverband, dem beide oder mehrere Genossenschaften angehören, die in eine Verschmelzung involviert sind, die Verschmelzung „begutachtet“. Damit soll verhindert werden, dass fehlende Sachkenntnis der Mitglieder zu Nachteilen für die Mitglieder werden können. Weil es im Genossenschaftsbereich Banken, jedoch eine „Monopolsituation“ des Prüfungsverbandes gibt, werden stets beide der betroffenen Banken vom gleichen Prüfungsverband geprüft. Es liegt eigentlich nahe, dass eine solche Situation leicht zu dazu führen könnte, dass Mitgliederinteressen und Verbandsinteressen in Disharmonie geraten können. Eine schwierige Situation für den Prüfungsverband!
Eingedenk dieser Lage wäre es dringend anzuraten, sicherzustellen, dass solche Prüfungen von unterschiedlichen Prüfungsverbänden durchgeführt werden oder „Auftragsprüfungen“ an andere Prüfungseinrichtungen erteilt werden (z.B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften).

Wir wollen das Prinzip „Wachstum durch Enteignung(?)“ gern an anderer Stelle aufgreifen, hier müssen wir uns auf wenige Ausführungen begrenzen, denn wir wollen eher Lösungen suchen und weniger Probleme erörtern.
(Vielleicht gibt es couragierte, freie Wissenschaftler, die sich dieser Spezial-Thematik annehmen.) …

Hier nun – verkürzt - die Methode „Wachstum durch Enteignung(?)“ und die sich daraus ergebenden „Chancen“ für Bürgergenossenschaften.

Jede Genossenschaft, die startet oder aufwächst, nutzt die Geschäftsanteile der Mitglieder (Eigenkapital), um damit ihren Geschäftsbetrieb zum Laufen zu bringen.
Eine Wohnungsbaugenossenschaft baut Wohnungen, eine Handwerksgenossenschaft bietet immer bessere Leistungen an, investiert in neue Werkzeuge, bietet ihren Mitgliedern Arbeitsplätze, usw.
Bei jeder Genossenschaft sind die Hintergründe andere, stets ist jedoch die Förderung der Mitglieder wichtigster Teil des wirtschaftlichen Handelns.

Über die Jahre hinweg führt das dazu, dass der „Wert“ der Genossenschaft weit über den „Wert“ der Geschäftsanteile hinausgeht.

Was geschieht nun aber, wenn ein Mitglied ausscheidet?

Es bekommt lediglich seine eingezahlten Geschäftsanteile zurück. Das dahinterstehende Prinzip ist durchaus nachvollziehbar oder vernünftig:

Das ausscheidende Mitglied soll die Existenz der Genossenschaft nicht schwächen. …

Ist das richtig oder gerecht?

Der Denkansatz ist in Ordnung, solange man nicht „verschmilzt“.

Würde man jedoch verschmelzen, wäre er „ungerecht“, denn dann würde das gesamte Vermögen der Genossenschaftsmitglieder der „zu verschmelzenden Genossenschaft“ auf jene Genossenschaft übergehen, auf die „verschmolzen“ wird!

Es muss die Frage erlaubt sein:

Was wäre zu tun, um diese „Ungerechtigkeit“ bei den Mitgliedern der „wegverschmolzenen“ Genossenschaft nicht entstehen zu lassen?



"Weg frei" - Jetzt Volksbanken verschmelzen!? (Teil 3)


Man bildet z.B. einen „Auseinandersetzungsfonds“.

Dieser würde es grundsätzlich ermöglichen, jedem Mitglied die Möglichkeit einzuräumen, am „Wertzuwachs“ seiner Genossenschaft beteiligt zu sein, ohne die Substanz der Genossenschaft zu schwächen. …

Bereits heute können solche „Auseinandersetzungsfonds“ geschaffen werden.

Es sollte – gerade im „Raiffeisen-Jahr“ – darüber nachgedacht werden, in wieweit es nicht zu einer Grundsatzdiskussion in den Verbänden kommen könnte, an dieser Stelle dem Genossenschaftsgedanken zusätzliche „Schubkraft“ zu verleihen.

Würde man solche „Zuführungen“ zum Aufbau eines „Auseinandersetzungsfonds“ steuerlich „privilegieren“, hätte auch die Politik gezeigt, dass es ihr Ernst ist, innovative Impulse in Richtung Genossenschaftsentwicklung zu geben. Bisher „erschöpfte“ sich die Politik eher in „wohlwollenden Redebeiträgen“. … 

Genau diese „Lücke“, dass es keine „Auseinandersetzungsfonds“ bei Bankgenossenschaften gibt, machen sich die Verbands-Strategen zu eigen, um intelligent, intensiv und nachhaltig an der Verschmelzung von „Raiffeisen- und Volksbanken zu arbeiten. Verschmelzungen sind zugleich „preiswert“ und – aus Verbandssicht – attraktiv.

Man muss neidlos anerkennen: Ein wirklich geniales Konzept – oder?

Was jedoch aus Verbandssicht „genial“ erscheint, ist aus Sicht der Genossenschaftsmitglieder geradezu „deprimierend“:

Die Mitglieder jeder zu verschmelzenden Genossenschaftsbank sind die großen Verlierer.

Das war bisher so und wird es auch weiterhin sein, wenn keine (Gesetzes-) Änderung erfolgt.
 
Um es zu verdeutlichen:

Die Mitglieder einer „übertragenden“ Bank werden natürlich auch Mitglieder der „aufnehmenden“ Raiffeisenbank. Das wollten sie und das bekommen sie auch.

Was sie aber ganz sicher nicht wollten, ist das gesamte Vermögen (die erwirtschafteten Werte ihrer bisherigen Genossenschaft, auch zu übertragen.

Was würde die „aufnehmende Bank“ auch für gewichtige Argumente diesen Mitgliedern nennen können, dass sie dies – bewusst und aus freien Stücken - dennoch tun könnten bzw. würden?

Würden die Verbandsstrategen etwa sagen wollen, dass nur mit dieser Methode das genossenschaftliche Bankensystem in Deutschland dauerhaft gesichert erhalten werden kann?

Aber das würde wohl gerade die bewussten Bankgenossen eben nicht überzeugen, weil man sie darüber noch nicht einmal informiert oder Gespräche geführt hat.

Und diese Bankgenossen könnten sich sogar beginnen, an ihr Vorbild Friedrich Wilhelm Raiffeisen zu erinnern, der die Förderung und die Interessen der Mitglieder stets im Vordergrund sah.

Die Bankgenossen von heute, stehen längst nicht mehr im Mittelpunkt der heutigen Bank-Manager. Den Raiffeisen-Banken ist heute nicht mehr an Mitgliedern gelegen, sondern nur noch am Vermögen, was durch die Mitgliedschaften erwirtschaftet wurde. …

Die Mitglieder würden auch Fragen stellen wie:

A.   Was genau ist es nun, weshalb man in Deutschland ein genossenschaftliches Bankenwesen benötigt?
B.   Welche Vorteile hat ein Mitglied wirklich von „seiner“ Genossenschaftsbank zu erwarten?
C.   Weshalb ist die Zeichnung zusätzlicher Geschäftsanteile überhaupt so eng eingeschränkt?
D.   Weshalb werben Genossenschaftsbanken Neukunden mit dem Hinweis, dass man Kunden und Mitglieder gleich behandelt?
E.   Warum gibt es in Deutschland ein beständiges „Abschmelzen“ von Genossenschaftsbanken, während gleichzeitig gesagt wird, dass Genossenschaften neu gegründet werden sollen?

Ein Verdacht, dass das Raiffeisenbanken-System in der bisher praktizierten Form keine Zukunft haben könnte, ist offensichtlich doch begründet?     



Es wird Zeit, dass in diese Richtung jetzt begonnen wird, zu forschen, zu informieren und mit den Bankgenossen zu diskutieren!

Weil das alles sich mitten im „Raiffeisen-Jahr 2018“ ereignet, ist es sehr verwunderlich, wie „beharrlich“ gerade solche Fragen ausgeblendet und der Bevölkerung, besonders den Mitgliedern, keine überzeugenden Antworten gegeben werden.

Gerade jetzt wäre es wichtig, so jemand wie damals Herrn Raiffeisen in Erscheinung treten zu lassen.

Dessen historische Verdienste sind unbestritten. Aber sie liegen lange zurück. Sich in der heutigen Zeit darauf auszuruhen, ist im genossenschaftlichen Bankensektor fatal.
Auch das ist ein Grund mehr, heute die Mitglieder von Raiffeisen- und Volksbanken aufzuwecken, damit diese Diskussion – von unten nach oben – endlich offen und ehrlich geführt wird.
 
Wir sind sicher, würde man jedem Mitglied sagen, worum es wirklich geht und mit welchen Folgen für die Mitglieder, es würden Diskussionen beginnen. Wahrscheinlich würden einige Mitglieder sogar verlangen, dass endlich – wirklich genossenschaftliche – Lösungen bzw. Alternativen aufgezeigt werden.

Aber genau das wollen und  „müssen wohl auch) die Verbandsstrategen verhindern. Denn nur wenn eben nicht umfassend informiert wird, wenn nichts zu unterschiedlichen Möglichkeiten der Mitglieder in einem Prüfungsbericht steht, wenn die Mitglieder nicht erfahren, dass sie ihr gesamtes Vermögen auf die aufnehmende Bank übertragen, können sie sicher mit dem gewünschten Ergebnis rechnen. …

So entsteht eine merkwürdige Situation, die man durchaus als „kalte genossenschaftliche Enteignung“ bezeichnen könnte.

Die einen nennen dies „rechtlich korrekt“, die anderen nennen das eher eine  „genossenschaftliche Enteignung“. ….


"Weg frei - Jetzt Volksbanken verschmelzen!? (Teil 6)



Unser Konzept geht u.a. von folgenden – genossenschaftlichen – Prinzipien aus:

A.   Sie möchten weiterhin Mitglied der Genossenschaft bleiben, der Sie bisher Ihr „Herzblut“ geschenkt haben, die Sie irgendwie mögen?

Nach unserem Konzept können Sie das ganz sicher realisieren.

B.   Sie möchten Ihre Ersparnisse weiterhin – gesichert - aber gern mit etwas mehr Rendite anlegen?

Nach unserem Konzept wird auch das in Erfüllung gehen.

C.   Sie möchten, dass sich mehr Menschen in Ihrer Gemeinde oder Kleinstadt ebenfalls für Genossenschaften begeistern können?

Unser Konzept schafft auch das.

D.   Sie möchten beitragen, dass Ihre Gemeinde oder Kleinstadt mehr Vitalität oder Attraktivität bekommt?

Auch das schafft unser Konzept durchaus.

E.   Sie möchten weiterhin Mitglied einer Bankgenossenschaft bleiben.

Auch das können Sie mit unserem Konzept erreichen.

F.   Sie möchten helfen, sicherzustellen, dass die Geldversorgung an Ihrem Wohnort dauerhaft gesichert bleibt.

Auch das kann unser Konzept realisieren, leichter wie Sie dies als Bankgenosse können, wenn Ihre Bank verschmolzen wurde.

G.   Sie möchten gern auch dann noch gesichert in Ihrem Wohnort leben können, wenn Sie dazu Hilfe benötigen (Pflege, usw.).

Genau dazu dient unser Konzept!

H.  Sie möchten anderen Raiffeisen- und Volksbankenmitgliedern wieder Mut machen, um stolz zu ihrer Genossenschafts-Mitgliedschaft stehen zu können.

Unser Konzept wird genau das auch schaffen.

I.    Sie möchten selbst einen Beitrag leisten, damit auch weiterhin der Name Friedrich Wilhelm Raiffeisen seinen guten Klang in Deutschland behält?

Auch das – und vielleicht noch viel mehr - kann unser Konzept leisten.

Insgesamt gilt:

Lassen Sie uns gemeinsam ein Stück moderne Geschichte des deutschen Genossenschaftswesens schreiben!

Sie fragen zu Recht:

Und das geht wirklich?

Eindeutig JA!

Und wir zeigen Ihnen – im nächsten Teil - gern:

·         Wie es geht  
und
·         Weshalb  dieser Weg für die Raiffeisen- und Volksbanken-Mitglieder, die Menschen in Ihrer Gemeinde und für eine vitale Entwicklung Ihrer Gemeinde ….

einfach  g e n i a l  ist! ….


(Literaturhinweis: „Unsere Volks-oder Raiffeisenbankbank soll fusionieren“ - Autor: Georg Scheumann, Verlag UDG eG. Der Ratgeber  kann direkt über www.igenos.de oder über www.coopgo.de bestellt werden.)

(Gern können Sie „Coop-Transform“ Ihre Fragen zusenden- info@CoopGo-Transform.de). Wir werden unsere Antworten – möglichst zeitnah - entweder einzeln oder innerhalb eines gleichen Themenkomplexes veröffentlichen. Coop-Transform unterstützt die kooperative Bewegung CoopGowww.CoopGo.de  )


Mitgliederförderung: Das „Grundrecht“ jeder Genossenschaft. Geiz, Gier, Kontrollsucht, etc „nagen“ an diesem Fundament! (1)

*Förderung in und mit Genossenschaften*   CoopGo-Dialoge - GenoLand-Dialoge    * Journalismus de...