Menschen - in Kooperation

Wir sind immer wieder überrascht, wo und mit welch genialen Intentionen, neue (kooperative) Projektideen bereits entstanden bzw. in Vorbereitung sind. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann

09.04.2018

"Weg frei - Jetzt Volksbanken verschmelzen!? (Teil 5)


Auf den Punkt gebracht könnte das heißen:

·         Raiffeisenbanken leben besser, je weniger Mitglieder sie haben. Oder anders ausgedrückt, Sie haben „Wert“ als Kunde, sind aber als Mitglieder  eher „notwendiges Überbleibsel“ …

Der „arme“ Friedrich Wilhelm Raiffeisen, wäre wohl über diese Entwicklung eher schockiert, wie erfreut!

Also eine „hoffnungslose“ Situation für Raiffeisenbank-Mitglieder?

Nein – absolut NEIN!

Die Situation wäre nur dann „hoffnungslos“, wenn Raiffeisen-Banken-Mitglieder ihren „Tunnel-Blick“ behielten.

Und was bitte, wäre ein „Tunnelblick“?

Er entsteht dadurch, dass man sich auf die genossenschaftliche „Banken-Mitgliedschaft“ fixiert.

Beachten Sie bitte jetzt sehr genau:

A.   Wir sagen, bleiben Sie bitte ein glühender Anhänger des Genossenschaftsgedankens.
B.   Seien Sie sogar sehr stolz darauf, Mitglied in einer oder mehreren Genossenschaften zu sein.
C.   Aber lösen Sie sich von dem Gedanken, stolz auf die (aktuelle) Mitgliedschaft in einer „verschmolzenen“ Raiffeisenbank zu sein zu wollen oder gar zu „müssen“!

Zur besonderen Beachtung:

·         Anders könnte es jedoch sein, wenn Sie in einer Bankgenossenschaft Mitglied sind, die (noch) recht klein und eigenständig ist und vor einer aktuellen oder demnächst zu erwartenden Verschmelzung steht.

Warum?

·         Weil Sie jetzt in der Lage sind, selbst direkten Einfluss auf den Verbleib Ihres Vermögens in Ihrer Bank-Genossenschaft zu nehmen.

Was die meisten Bank-Genossenschafts-Mitglieder nicht wissen ist:

·         Dass das Genossenschaftskapital der Bank um ein Vielfaches höher ist, wie der Wert der Anteile. (Berechnen kann man das – zumindest grob – selbst. Teilen Sie das tatsächliche Netto-Vermögen der Bank einfach durch die Anzahl der Mitglieder)

Aber Vorsicht bei solchen Berechnungen, weil:

·         Im Immoblienvermögen der Bank zusätzliche „Stille Reserven“ stecken können.
·         Weil die Mitgliedschaften unterschiedlich lange bestehen. Nachvollziehbar, dass längere Mitgliedschaften mehr zur Wertbildung beigetragen haben, wie kürzere Mitgliedschaften.

Wir würden zunächst (zumindest) den Vorständen und Aufsichtsräten aller – von Verschmelzung bedrohten – Volks- und Raiffeisenbanken dringend empfehlen, umgehend den Kontakt zu ihren Mitgliedern zu intensivieren.

Vorstände und Aufsichtsräte solcher Bankgenossenschaften können bereits jetzt nicht mehr sagen, sie hätten die Problematik nicht gesehen. Sie sollten rein vorsorglich ihre Mitglieder umfassend zu informieren, was wirklich auf dem „Spiel“ steht, sofern eine Verschmelzung ohne umfassende Informationen erfolgen sollte. Unter umfassenden Informationen ist insbesondere zu verstehen, dass die Mitglieder in Stand versetzt werden, bewusst über den Verbleib des Gesamtvermögens und natürlich über den Vermögensanteil der daraus jedem einzelnen Bankgenossen (zumindest fiktiv) zustünde.

Um mögliche Schadenersatzklagen seitens der Mitglieder zu vermeiden, sollte jetzt wie folgt vorgegangen werden:

·         Die Vorstände und Aufsichtsräte von Bankgenossenschaften, die in einer Verschmelzungssituation als „übertragende Genossenschaft“ stehen, sollten sich eine „Haftungsfreistellungserklärung“ von ihrem (Prüfungs-) Verband (schriftlich) geben lassen für den Fall, dass Schadenersatzklagen erfolgen, die einen direkten Eingriff bis ins Privatvermögen der Betroffenen Gremienmitglieder zur Folge haben könnte.

·         Ein entsprechender Beschluss der Generalversammlung wäre hilfreich.

·         Außerdem sollten solche Raiffeisen- und Volksbanken – gemeinschaftlich oder auch allein – jetzt ein Gutachten in Auftrag geben, in dem intensiv dazu Stellung genommen wird, wie umfangreich die betroffenen Mitglieder zu informieren sind. Außerdem sollte das Gutachten berücksichtigen, wie sichergestellt wird, dass das Verschmelzungsgutachten frei von verbandlichen Interessen bleibt. Sofern – dennoch - der gleiche Prüfungsverband beide Genossenschaften zur anstehenden Verschmelzung prüft, sollte erwogen werden, dass die zu verschmelzende Bankgenossenschaft ein unabhängiges Gutachten erhält, worin besonders die Situation des „Unteilbaren Fonds“ erörtert wird und Alternativ-Lösungen zu einer Verschmelzung erörtert werden.

Weil solche Probleme gravierende Auswirkungen auf das gesamte deutsche Genossenschaftswesen haben können, wäre über eine umgehende Gesetzesinitiative nachzudenken.

Weil wir jedoch davon ausgehen müssen, dass solche Vorschläge entweder ignoriert oder zu spät wirksam werden, halten wir es für dringend erforderlich, den Mitgliedern von zur Verschmelzung anstehenden Bankgenossenschaften jetzt Alternativen aufzuzeigen, wonach es viel Sinn machen kann, Wege zu gehen, die vor allem aus Sicht der betroffen Mitglieder, wie auch aus Sicht der Gemeinden und des ländlichen Raumes  k e i n e  Verschmelzung erforderlich machen!

Bei dem Konzept geht es nicht um mehr „kämpfen“, mehr Widerstand leisten.
Das schon deshalb nicht, weil genau darauf Interessen-Verbände eingestellt sind.

Bei dem Konzept geht es besonders darum, dass die Bankgenossenschafts-Mitglieder ihren Stolz darauf, Genossenschafts-Mitglied zu sein, sogar noch besser als bisher erreichen können. Und auch der Förderzweck wird verbessert.



Mitgliederförderung: Das „Grundrecht“ jeder Genossenschaft. Geiz, Gier, Kontrollsucht, etc „nagen“ an diesem Fundament! (1)

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