Auf den Punkt gebracht
könnte das heißen:
·
Raiffeisenbanken leben besser, je weniger Mitglieder sie haben.
Oder anders ausgedrückt, Sie haben „Wert“ als Kunde, sind aber als
Mitglieder eher „notwendiges
Überbleibsel“ …
Der „arme“ Friedrich
Wilhelm Raiffeisen, wäre wohl über diese Entwicklung eher schockiert, wie
erfreut!
Also
eine „hoffnungslose“ Situation für
Raiffeisenbank-Mitglieder?
Nein – absolut NEIN!
Die
Situation wäre nur dann „hoffnungslos“, wenn Raiffeisen-Banken-Mitglieder ihren
„Tunnel-Blick“ behielten.
Und
was bitte, wäre ein „Tunnelblick“?
Er
entsteht dadurch, dass man sich auf die genossenschaftliche „Banken-Mitgliedschaft“ fixiert.
Beachten Sie bitte
jetzt sehr genau:
A. Wir sagen, bleiben Sie
bitte ein glühender Anhänger des
Genossenschaftsgedankens.
B. Seien Sie sogar sehr stolz darauf, Mitglied in einer oder
mehreren Genossenschaften zu sein.
C. Aber lösen Sie sich von dem Gedanken, stolz
auf die (aktuelle) Mitgliedschaft in einer „verschmolzenen“
Raiffeisenbank zu sein zu wollen oder gar zu „müssen“!
Zur
besonderen Beachtung:
·
Anders könnte es jedoch sein, wenn Sie in einer
Bankgenossenschaft Mitglied sind, die
(noch) recht klein und eigenständig ist und vor einer aktuellen oder demnächst zu erwartenden Verschmelzung steht.
Warum?
·
Weil Sie jetzt in der
Lage sind, selbst direkten Einfluss auf den Verbleib Ihres Vermögens in Ihrer
Bank-Genossenschaft zu nehmen.
Was
die meisten Bank-Genossenschafts-Mitglieder nicht wissen ist:
·
Dass das Genossenschaftskapital der Bank um ein Vielfaches höher ist, wie der Wert der
Anteile. (Berechnen kann man das – zumindest grob – selbst. Teilen Sie das
tatsächliche Netto-Vermögen der Bank einfach durch die Anzahl der Mitglieder)
Aber
Vorsicht bei solchen Berechnungen,
weil:
·
Im Immoblienvermögen der Bank zusätzliche „Stille Reserven“ stecken können.
·
Weil die Mitgliedschaften
unterschiedlich lange bestehen. Nachvollziehbar, dass längere
Mitgliedschaften mehr zur Wertbildung beigetragen haben, wie kürzere
Mitgliedschaften.
Wir
würden zunächst (zumindest) den Vorständen und Aufsichtsräten aller – von
Verschmelzung bedrohten – Volks- und Raiffeisenbanken dringend empfehlen,
umgehend den Kontakt zu ihren
Mitgliedern zu intensivieren.
Vorstände
und Aufsichtsräte solcher Bankgenossenschaften
können bereits jetzt nicht mehr sagen, sie hätten die Problematik nicht gesehen.
Sie sollten rein vorsorglich ihre Mitglieder umfassend zu informieren, was
wirklich auf dem „Spiel“ steht, sofern eine Verschmelzung ohne umfassende
Informationen erfolgen sollte. Unter umfassenden Informationen ist insbesondere
zu verstehen, dass die Mitglieder in Stand versetzt werden, bewusst über den Verbleib des
Gesamtvermögens und natürlich über den Vermögensanteil der daraus jedem
einzelnen Bankgenossen (zumindest fiktiv) zustünde.
Um
mögliche Schadenersatzklagen seitens
der Mitglieder zu vermeiden, sollte jetzt wie folgt vorgegangen werden:
·
Die Vorstände und Aufsichtsräte von Bankgenossenschaften, die in
einer Verschmelzungssituation als „übertragende Genossenschaft“ stehen, sollten
sich eine „Haftungsfreistellungserklärung“
von ihrem (Prüfungs-) Verband (schriftlich) geben lassen für den Fall, dass
Schadenersatzklagen erfolgen, die einen
direkten Eingriff bis ins Privatvermögen der Betroffenen Gremienmitglieder zur
Folge haben könnte.
·
Ein entsprechender Beschluss der Generalversammlung wäre
hilfreich.
·
Außerdem sollten solche Raiffeisen- und Volksbanken –
gemeinschaftlich oder auch allein – jetzt
ein Gutachten in Auftrag geben, in dem intensiv dazu Stellung genommen
wird, wie umfangreich die betroffenen Mitglieder zu informieren sind. Außerdem
sollte das Gutachten berücksichtigen, wie sichergestellt wird, dass das Verschmelzungsgutachten frei von
verbandlichen Interessen bleibt. Sofern – dennoch - der gleiche Prüfungsverband beide
Genossenschaften zur anstehenden Verschmelzung prüft, sollte erwogen werden,
dass die zu verschmelzende Bankgenossenschaft ein unabhängiges Gutachten
erhält, worin besonders die Situation des „Unteilbaren Fonds“ erörtert wird und
Alternativ-Lösungen zu einer Verschmelzung erörtert werden.
Weil
solche Probleme gravierende Auswirkungen auf das gesamte deutsche Genossenschaftswesen haben können, wäre über eine
umgehende Gesetzesinitiative nachzudenken.
Weil
wir jedoch davon ausgehen müssen, dass solche Vorschläge entweder ignoriert oder
zu spät wirksam werden, halten wir es für dringend erforderlich, den Mitgliedern von zur Verschmelzung
anstehenden Bankgenossenschaften jetzt Alternativen aufzuzeigen, wonach es viel
Sinn machen kann, Wege zu gehen, die vor allem aus Sicht der betroffen
Mitglieder, wie auch aus Sicht der Gemeinden und des ländlichen Raumes k e i n e
Verschmelzung erforderlich machen!
Bei
dem Konzept geht es nicht um mehr
„kämpfen“, mehr Widerstand leisten.
Das
schon deshalb nicht, weil genau darauf Interessen-Verbände eingestellt sind.
Bei
dem Konzept geht es besonders darum, dass die Bankgenossenschafts-Mitglieder
ihren Stolz darauf,
Genossenschafts-Mitglied zu sein, sogar noch besser als bisher erreichen können.
Und auch der Förderzweck wird
verbessert.