Menschen - in Kooperation

Wir sind immer wieder überrascht, wo und mit welch genialen Intentionen, neue (kooperative) Projektideen bereits entstanden bzw. in Vorbereitung sind. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann

09.04.2018

"Weg frei" - Jetzt Volksbanken verschmelzen!? (Teil 2)



Der Weg ist genial einfach:

Man holt sich das (Eigen-) Kapital durch strikten Kurs auf erfolgreiche „Verschmelzungen“.  Und holt sich auf diesem Wege – ohne die Mitglieder über den Transfer ihres eigenen Genossenschaftsvermögens in andere Hände zu informieren - das in Generationen aufgebaute Vermögen der vielen kleinen und mittleren Raffeisenbanken.  Frei nach dem Konzept: Wir machen den Weg frei!

Und dieses Konzept hat doch bisher gut geklappt – oder?!

Wir wollen das kurz - und auch für Laien - nachvollziehbar erläutern. (Wer mehr zum Thema wissen möchte, findet am Ende unserer Ausführungen einige Literaturhinweise).

Gehen wir den Spuren von Herrn Raiffeisen nach, so forderte er für jedes Dorf einen eigenen „Darlehnskassen-Verein“ (Genossenschaft). Und diese Idee wurde im Laufe der Jahre gern aufgriffen und verfolgt, so dass (fast) jedes Dorf seine eigene „Darlehnskasse“ hatte. Später wurden daraus meist Volks- oder Raiffeisenbank.

Dann begannen die Verbandsstrategen tätig zu werden und sie „empfahlen – weil das Geldgeschäft umfangreicher und der Kreditbedarf (angeblich) größer geworden sei – zuerst kleine Raiffeisen-Banken zu größeren Raiffeisen-Banken, dann zu noch größeren …. später zu noch noch größeren Banken …. zusammenzuschließen. „Empfehlen“ ist ein sanfter Ausdruck zu dem, wie das wirklich „organisiert“ wurde und immer noch wird.

Würden die Mitglieder darüber wirklich Bescheid wissen, sie würden sich wahrscheinlich beschämt abwenden. Wie gut, dass so etwas „hinter den Kulissen“ abläuft; den Mitgliedern wird jedoch dabei „heile GenossenschaftsWelt“ vorgespielt.
Man nutzt bewusst, die (noch) große Identifikation der Genossenschaftsbank-Mitglieder mit „Ihrer“ Raiffeisenbank-Idee, um die eigentliche „Strippenziehung“ nicht erkennbar zu machen. …

Die „Überbringer“ der schlechten Nachrichten, wie z.B. „Genoleaks“ werden – in diesem Konzept einfach zu den „Erzeugern“ der schlechten Nachrichten, „umdefiniert“. So einfach kann die Welt „gemacht“ werden …

Bitte nicht ablenken lassen, sondern nachfragen:

Aber was ist wirklich geschehen, bei jeder erfolgten „Verschmelzung“?
Und was wird weiterhin geschehen, Verschmelzung für Verschmelzung?

Starten wir mit einem „Weckruf“.

Wir behaupten, dass bei jeder „Verschmelzung“ quasi eine Art „Enteignung des genossenschaftlichen Vermögens“ eines  jeden Mitgliedes einer Raiffeisen- oder Volksbank erfolgt, sofern das Mitglied zu der Bank gehört, die verschmolzen wird bzw. bereits verschmolzen wurde!

Spätestens jetzt müssten alle gutgläubigen Genossenschaftsmitglieder – oder zumindest die Verbände-Oberen – auf die Barrikaden gehen und „Irrtum“ rufen.
Werden sie aber nicht, denn wir werden dann „Beweis“ antreten müssen und der könnte nicht gewünscht sein … - zumindest nicht im „Raiffeisen-Jahr“ …

Die Fragen einiger Bankgenossenschafts-Mitglieder sind durchaus berechtigt, ob sich Vorstände und  Aufsichtsräten von zu verschmelzenden oder bereits verschmolzenen Genossenschaftsbanken „schadenersatzpflichtig“ machen oder gemacht haben, wenn sie ihre Mitglieder nicht auf diese „kalte Enteignung“ (vorab) aufmerksam gemacht haben. Auch das Prüfen beider Genossenschaften im Rahmen einer Verschmelzung durch den gleichen  Verband ist sicherlich nicht ganz unproblematisch, zumal beide betroffenen Raiffeisenbanken dazu keine Alternative haben ….

Aber das ist hier nicht Aufgabe unserer Erörterungen. Es könnte jedoch späterhin interessant werden, wenn es um die „neuen Wege“ für zu verschmelzende Raiffeisengenossenschaften  – z.B. in Richtung Bürgergenossenschaften – geht.   

Schade, dass Herrn Raiffeisen diese „Peinlichkeit“, die mit seinem Namen verbunden ist,  nicht erspart bleibt. Seine sehr  ehrenwerten Gedanken werden durch seine Nachfolger ins Gegenteil verkehrt. …

Wenn diese Zusammenhänge erkannt und bekannt werden, könnte das einer der größten Rückschläge werden, die das deutsche Genossenschaftswesen je zu verkraften hatte.

Einige Kritiker dieser deutschen Genossenschaftspolitik meinen, dass das Jahr 1934 ein genossenschaftliches Jahr der Niederlage war.
Nicht auszuschließen, wenn Historiker bald erklären werden, dass das Jahr 2018 ebenfalls zu einem Problemjahr für das deutsche Genossenschaftswesen geworden ist.
Wohl gemerkt, es geht längst nicht nur um ein Thema, das den Sektor Genossenschaftsbanken angeht. Das gesamte deutsche Genossenschaftswesen könnte in negative „Schlagzeilen“ geraten – woran weder Genossenschaftsmitglieder, noch die Verbände im Genossenschaftswesen, noch die Politik ein Interesse haben können.

Aus diesem Grunde ist es durchaus verständlich, wenn gefordert wird, diese Vorgänge zur Klärung nicht herunterzuspielen oder gar zu ignorieren.

Schon allein der „Verdacht“, das eine Verbändestrategie auf dem Rücken der Genossenschaftsmitglieder ausgetragen würde, ist eine für das gesamte deutsche Genossenschaftswesen mehr als peinliche Situation. Es geht dabei um erhebliche Vermögensmassen, über die zu souverän zu entscheiden, wurden den davon betroffenen Genossenschaftsmitgliedern einfach keine Informationen gegeben.  

Nicht von ungefähr gefordert wird – gesetzlich vorgeschrieben - vor dem Zustandekommen von Verschmelzungen bei Genossenschaften, dass der jeweilige Prüfungsverband, dem beide oder mehrere Genossenschaften angehören, die in eine Verschmelzung involviert sind, die Verschmelzung „begutachtet“. Damit soll verhindert werden, dass fehlende Sachkenntnis der Mitglieder zu Nachteilen für die Mitglieder werden können. Weil es im Genossenschaftsbereich Banken, jedoch eine „Monopolsituation“ des Prüfungsverbandes gibt, werden stets beide der betroffenen Banken vom gleichen Prüfungsverband geprüft. Es liegt eigentlich nahe, dass eine solche Situation leicht zu dazu führen könnte, dass Mitgliederinteressen und Verbandsinteressen in Disharmonie geraten können. Eine schwierige Situation für den Prüfungsverband!
Eingedenk dieser Lage wäre es dringend anzuraten, sicherzustellen, dass solche Prüfungen von unterschiedlichen Prüfungsverbänden durchgeführt werden oder „Auftragsprüfungen“ an andere Prüfungseinrichtungen erteilt werden (z.B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften).

Wir wollen das Prinzip „Wachstum durch Enteignung(?)“ gern an anderer Stelle aufgreifen, hier müssen wir uns auf wenige Ausführungen begrenzen, denn wir wollen eher Lösungen suchen und weniger Probleme erörtern.
(Vielleicht gibt es couragierte, freie Wissenschaftler, die sich dieser Spezial-Thematik annehmen.) …

Hier nun – verkürzt - die Methode „Wachstum durch Enteignung(?)“ und die sich daraus ergebenden „Chancen“ für Bürgergenossenschaften.

Jede Genossenschaft, die startet oder aufwächst, nutzt die Geschäftsanteile der Mitglieder (Eigenkapital), um damit ihren Geschäftsbetrieb zum Laufen zu bringen.
Eine Wohnungsbaugenossenschaft baut Wohnungen, eine Handwerksgenossenschaft bietet immer bessere Leistungen an, investiert in neue Werkzeuge, bietet ihren Mitgliedern Arbeitsplätze, usw.
Bei jeder Genossenschaft sind die Hintergründe andere, stets ist jedoch die Förderung der Mitglieder wichtigster Teil des wirtschaftlichen Handelns.

Über die Jahre hinweg führt das dazu, dass der „Wert“ der Genossenschaft weit über den „Wert“ der Geschäftsanteile hinausgeht.

Was geschieht nun aber, wenn ein Mitglied ausscheidet?

Es bekommt lediglich seine eingezahlten Geschäftsanteile zurück. Das dahinterstehende Prinzip ist durchaus nachvollziehbar oder vernünftig:

Das ausscheidende Mitglied soll die Existenz der Genossenschaft nicht schwächen. …

Ist das richtig oder gerecht?

Der Denkansatz ist in Ordnung, solange man nicht „verschmilzt“.

Würde man jedoch verschmelzen, wäre er „ungerecht“, denn dann würde das gesamte Vermögen der Genossenschaftsmitglieder der „zu verschmelzenden Genossenschaft“ auf jene Genossenschaft übergehen, auf die „verschmolzen“ wird!

Es muss die Frage erlaubt sein:

Was wäre zu tun, um diese „Ungerechtigkeit“ bei den Mitgliedern der „wegverschmolzenen“ Genossenschaft nicht entstehen zu lassen?



Mitgliederförderung: Das „Grundrecht“ jeder Genossenschaft. Geiz, Gier, Kontrollsucht, etc „nagen“ an diesem Fundament! (1)

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