Der Weg ist genial
einfach:
Man
holt sich das (Eigen-) Kapital durch strikten Kurs auf erfolgreiche „Verschmelzungen“. Und holt sich auf diesem Wege – ohne die Mitglieder
über den Transfer ihres eigenen Genossenschaftsvermögens in andere Hände zu
informieren - das in Generationen aufgebaute Vermögen der vielen kleinen und mittleren
Raffeisenbanken. Frei nach dem Konzept: Wir machen den Weg frei!
Und
dieses Konzept hat doch bisher gut geklappt – oder?!
Wir
wollen das kurz - und auch für Laien - nachvollziehbar erläutern. (Wer mehr zum Thema wissen möchte, findet am
Ende unserer Ausführungen einige Literaturhinweise).
Gehen
wir den Spuren von Herrn Raiffeisen
nach, so forderte er für jedes Dorf
einen eigenen „Darlehnskassen-Verein“
(Genossenschaft). Und diese Idee wurde im Laufe der Jahre gern aufgriffen
und verfolgt, so dass (fast) jedes Dorf seine eigene „Darlehnskasse“ hatte. Später wurden daraus meist Volks-
oder Raiffeisenbank.
Dann
begannen die Verbandsstrategen tätig zu werden und sie „empfahlen – weil das Geldgeschäft umfangreicher und der
Kreditbedarf (angeblich) größer geworden sei – zuerst kleine Raiffeisen-Banken
zu größeren Raiffeisen-Banken, dann zu noch größeren …. später zu noch noch
größeren Banken …. zusammenzuschließen. „Empfehlen“ ist ein sanfter Ausdruck zu
dem, wie das wirklich „organisiert“ wurde und immer noch wird.
Würden
die Mitglieder darüber wirklich Bescheid wissen, sie würden sich wahrscheinlich
beschämt abwenden. Wie gut, dass so etwas „hinter
den Kulissen“ abläuft; den Mitgliedern wird jedoch dabei „heile GenossenschaftsWelt“
vorgespielt.
Man
nutzt bewusst, die (noch) große Identifikation der
Genossenschaftsbank-Mitglieder mit „Ihrer“
Raiffeisenbank-Idee, um die eigentliche „Strippenziehung“ nicht erkennbar zu machen. …
Die
„Überbringer“ der schlechten
Nachrichten, wie z.B. „Genoleaks“
werden – in diesem Konzept einfach zu den „Erzeugern“ der schlechten
Nachrichten, „umdefiniert“. So
einfach kann die Welt „gemacht“ werden …
Bitte
nicht ablenken lassen, sondern nachfragen:
Aber was ist wirklich
geschehen, bei jeder erfolgten „Verschmelzung“?
Und
was wird weiterhin geschehen, Verschmelzung für Verschmelzung?
Starten
wir mit einem „Weckruf“.
Wir
behaupten, dass bei jeder „Verschmelzung“ quasi eine Art „Enteignung des genossenschaftlichen Vermögens“ eines jeden
Mitgliedes einer Raiffeisen- oder Volksbank erfolgt, sofern das Mitglied zu
der Bank gehört, die verschmolzen wird bzw. bereits verschmolzen wurde!
Spätestens
jetzt müssten alle gutgläubigen Genossenschaftsmitglieder – oder zumindest die
Verbände-Oberen – auf die Barrikaden gehen und „Irrtum“ rufen.
Werden
sie aber nicht, denn wir werden dann „Beweis“
antreten müssen und der könnte nicht gewünscht sein … - zumindest nicht im
„Raiffeisen-Jahr“ …
Die
Fragen einiger Bankgenossenschafts-Mitglieder sind durchaus berechtigt, ob sich
Vorstände und Aufsichtsräten von zu
verschmelzenden oder bereits verschmolzenen Genossenschaftsbanken „schadenersatzpflichtig“ machen oder
gemacht haben, wenn sie ihre Mitglieder nicht auf diese „kalte Enteignung“ (vorab) aufmerksam gemacht haben. Auch das
Prüfen beider Genossenschaften im Rahmen einer Verschmelzung durch den gleichen Verband ist sicherlich nicht
ganz unproblematisch, zumal beide betroffenen Raiffeisenbanken dazu keine
Alternative haben ….
Aber
das ist hier nicht Aufgabe unserer Erörterungen. Es könnte jedoch späterhin
interessant werden, wenn es um die „neuen Wege“ für zu verschmelzende
Raiffeisengenossenschaften – z.B. in
Richtung Bürgergenossenschaften –
geht.
Schade,
dass Herrn Raiffeisen diese „Peinlichkeit“, die mit seinem Namen verbunden
ist, nicht erspart bleibt. Seine
sehr ehrenwerten Gedanken werden durch
seine Nachfolger ins Gegenteil verkehrt.
…
Wenn
diese Zusammenhänge erkannt und bekannt
werden, könnte das einer der größten Rückschläge
werden, die das deutsche Genossenschaftswesen je zu verkraften hatte.
Einige
Kritiker dieser deutschen Genossenschaftspolitik meinen, dass das Jahr 1934 ein genossenschaftliches Jahr der
Niederlage war.
Nicht
auszuschließen, wenn Historiker bald erklären werden, dass das Jahr 2018
ebenfalls zu einem Problemjahr für das deutsche Genossenschaftswesen geworden
ist.
Wohl
gemerkt, es geht längst nicht nur um ein Thema, das den Sektor
Genossenschaftsbanken angeht. Das
gesamte deutsche Genossenschaftswesen könnte in negative „Schlagzeilen“ geraten
– woran weder Genossenschaftsmitglieder, noch die Verbände im
Genossenschaftswesen, noch die Politik ein Interesse haben können.
Aus
diesem Grunde ist es durchaus verständlich, wenn gefordert wird, diese Vorgänge
zur Klärung nicht herunterzuspielen oder gar zu ignorieren.
Schon
allein der „Verdacht“, das eine
Verbändestrategie auf dem Rücken der
Genossenschaftsmitglieder ausgetragen würde, ist eine für das gesamte deutsche Genossenschaftswesen mehr
als peinliche Situation. Es geht dabei um erhebliche Vermögensmassen, über
die zu souverän zu entscheiden, wurden den davon betroffenen
Genossenschaftsmitgliedern einfach keine Informationen gegeben. …
Nicht
von ungefähr gefordert wird – gesetzlich vorgeschrieben - vor dem
Zustandekommen von Verschmelzungen bei Genossenschaften, dass der jeweilige Prüfungsverband, dem beide
oder mehrere Genossenschaften angehören, die in eine Verschmelzung involviert
sind, die Verschmelzung „begutachtet“. Damit
soll verhindert werden, dass fehlende Sachkenntnis der Mitglieder zu Nachteilen
für die Mitglieder werden können. Weil es im Genossenschaftsbereich Banken,
jedoch eine „Monopolsituation“ des
Prüfungsverbandes gibt, werden stets beide der betroffenen Banken vom gleichen Prüfungsverband geprüft. Es
liegt eigentlich nahe, dass eine solche Situation leicht zu dazu führen könnte,
dass Mitgliederinteressen und Verbandsinteressen in Disharmonie geraten können. Eine schwierige Situation für den
Prüfungsverband!
Eingedenk
dieser Lage wäre es dringend anzuraten, sicherzustellen, dass solche Prüfungen
von unterschiedlichen Prüfungsverbänden
durchgeführt werden oder „Auftragsprüfungen“ an andere Prüfungseinrichtungen
erteilt werden (z.B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften).
Wir
wollen das Prinzip „Wachstum durch
Enteignung(?)“ gern an anderer Stelle aufgreifen, hier müssen wir uns auf
wenige Ausführungen begrenzen, denn wir wollen eher Lösungen suchen und weniger
Probleme erörtern.
(Vielleicht
gibt es couragierte, freie Wissenschaftler, die sich dieser Spezial-Thematik
annehmen.) …
Hier
nun – verkürzt - die Methode „Wachstum
durch Enteignung(?)“ und die sich daraus ergebenden „Chancen“ für Bürgergenossenschaften.
Jede
Genossenschaft, die startet oder aufwächst, nutzt die Geschäftsanteile der
Mitglieder (Eigenkapital), um damit ihren Geschäftsbetrieb zum Laufen zu
bringen.
Eine
Wohnungsbaugenossenschaft baut Wohnungen, eine Handwerksgenossenschaft bietet
immer bessere Leistungen an, investiert in neue Werkzeuge, bietet ihren
Mitgliedern Arbeitsplätze, usw.
Bei
jeder Genossenschaft sind die Hintergründe andere, stets ist jedoch die Förderung der Mitglieder wichtigster
Teil des wirtschaftlichen Handelns.
Über
die Jahre hinweg führt das dazu, dass der „Wert“
der Genossenschaft weit über den „Wert“
der Geschäftsanteile hinausgeht.
Was geschieht nun
aber, wenn ein Mitglied ausscheidet?
Es
bekommt lediglich seine eingezahlten Geschäftsanteile zurück. Das dahinterstehende Prinzip ist durchaus
nachvollziehbar oder vernünftig:
Das ausscheidende
Mitglied soll die Existenz der Genossenschaft nicht schwächen. …
Ist das richtig oder
gerecht?
Der
Denkansatz ist in Ordnung, solange man
nicht „verschmilzt“.
Würde
man jedoch verschmelzen, wäre er „ungerecht“,
denn dann würde das gesamte Vermögen
der Genossenschaftsmitglieder der „zu
verschmelzenden Genossenschaft“ auf jene Genossenschaft übergehen, auf die „verschmolzen“
wird!
Es
muss die Frage erlaubt sein:
Was wäre zu tun, um
diese „Ungerechtigkeit“ bei den Mitgliedern der „wegverschmolzenen“
Genossenschaft nicht entstehen zu lassen?